Hundesteuer Reichenbach an der Filsanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund100,00 €pro Jahr
Zweithundca. 200,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-8,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Reichenbach an der Fils aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Reichenbach an der Fils

BehördeStadtverwaltung Reichenbach an der FilsSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Esslingen.

Zuständiges Amt — Standort Reichenbach an der Fils

Hundesteuersätze Reichenbach an der Fils — Übersicht 2026

KategorieReichenbach an der FilsØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund100,00 €108,00 €-8,00 €
Zweithundca. 200,00 €216,00 €-16,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Reichenbach an der Fils, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Reichenbach an der Fils 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Reichenbach an der Fils beträgt 100 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 200 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Reichenbach an der Fils liegt damit 8 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Esslingen ist Reichenbach an der Fils die 40.-teuerste von 44 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Reichenbach an der Fils den 264.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Reichenbach an der Fils in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Reichenbach an der Fils (amtliches Dokument)

Wer in Reichenbach an der Fils (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Reichenbach an der Fils derzeit 100,00 € pro Jahr fällig — 8 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 8.688 Einwohnern auf 167 km² zählt Reichenbach an der Fils zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Reichenbach an der Fils.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Reichenbach an der Fils?

Die Hundesteuer in Reichenbach an der Fils ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 100,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 200,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Reichenbach an der Fils auf rund 1.300 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Reichenbach an der Fils

Nicht jeder Hundehalter in Reichenbach an der Fils muss den vollen Steuersatz von 100 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Reichenbach an der Fils bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Reichenbach an der Fils

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Reichenbach an der Fils gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 6.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Reichenbach an der Fils

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Reichenbach an der Fils. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Reichenbach an der Fils)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Reichenbach an der Fils: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Reichenbach an der Fils sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Reichenbach an der Fils gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Reichenbach an der Fils gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Reichenbach an der Fils?

Mit einem Steuersatz von 100 € pro Jahr für den Ersthund liegt Reichenbach an der Fils 8 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Esslingen ist Reichenbach an der Fils damit die 40.-teuerste von 44 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 117 €). Am günstigsten ist Neuffen mit 84 €, am teuersten Wernau (Neckar) mit 156 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Reichenbach an der Fils den 264.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 49 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Reichenbach an der Fils liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Reichenbach an der Fils einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 200 € statt 100 €).

Bei 8.688 Einwohnern und einer Fläche von 167 km² ist Reichenbach an der Fils als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Reichenbach an der Fils

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Reichenbach an der Fils in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Reichenbach an der Fils wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Reichenbach an der Fils zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Reichenbach an der Fils

Wie viel Hundesteuer muss ich in Reichenbach an der Fils zahlen?

Die Hundesteuer in Reichenbach an der Fils liegt bei 100,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 200,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Reichenbach an der Fils?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Reichenbach an der Fils oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Reichenbach an der Fils anzumelden?

Zur Anmeldung in Reichenbach an der Fils benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Reichenbach an der Fils?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Reichenbach an der Fils bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Reichenbach an der Fils befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Reichenbach an der Fils oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Reichenbach an der Fils ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Reichenbach an der Fils erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Reichenbach an der Fils?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Reichenbach an der Fils fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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