Hundesteuer Horb am Neckaranmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Horb am Neckar
Zuständiges Amt — Standort Horb am Neckar
Öffnungszeiten — Steueramt Horb am Neckar
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–11:30 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–11:30 Uhr, 13:30–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–11:30 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–11:30 Uhr, 13:30–17:30 Uhr | |
| Freitag | 08:00–11:30 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Horb am Neckar.
Hundesteuersätze Horb am Neckar — Übersicht 2026
| Kategorie | Horb am Neckar | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 97.00 € | 108.00 € | -11.00 € |
| Zweithund | 175.00 € | 216.00 € | -41.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 582.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Horb am Neckar, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Horb am Neckar 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Horb am Neckar beträgt 97€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 175€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 582€ pro Jahr.
- Horb am Neckar liegt damit 11€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Horb am Neckar in Baden-Württemberg.
Hundehalter in Horb am Neckar müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Horb am Neckar. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.
Bei einer Bevölkerung von 25.695 Einwohnern ist Horb am Neckar eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Horb am Neckar zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Horb am Neckar richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 97.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 175.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 582 Euro jährlich.
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Die Kosten von 97€ für Ihren Ersthund können Sie in Horb am Neckar nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Horb am Neckar
In Horb am Neckar gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Horb am Neckar zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Horb am Neckar ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 582.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Horb am Neckar
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Horb am Neckar beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Horb am Neckar.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Horb am Neckar: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Horb am Neckar sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Horb am Neckar gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Horb am Neckar speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Horb am Neckar – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Horb am Neckar als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Horb am Neckar.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Horb am Neckar, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Horb am Neckar steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Horb am Neckar über 97.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Horb am Neckar da?
Mit einem Steuersatz von 97€ pro Jahr für den Ersthund liegt Horb am Neckar 11€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Horb am Neckar bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Horb am Neckar einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (175€ statt 97€).
Bei 25.695 Einwohnern und einer Fläche von 65 km² ist Horb am Neckar als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Horb am Neckar
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Horb am Neckar häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Horb am Neckar wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Horb am Neckar zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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