Hundesteuer Glattenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Glatten
Zuständiges Amt — Standort Glatten
Öffnungszeiten — Steueramt Glatten
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 07:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 07:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 07:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 07:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 07:00–13:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Glatten.
Hundesteuersätze Glatten — Übersicht 2026
| Kategorie | Glatten | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 80.00 € | 108.00 € | -28.00 € |
| Zweithund | 144.00 € | 216.00 € | -72.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 480.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Glatten, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Glatten 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Glatten beträgt 80€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 144€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 480€ pro Jahr.
- Glatten liegt damit 28€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Glatten in Baden-Württemberg.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Glatten leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Glatten.
Bei einer Bevölkerung von 2.510 Einwohnern ist Glatten eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Glatten zahlen?
In Glatten kostet der erste angemeldete Hund 80.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 144.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 480 Euro jährlich.
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Die Kosten von 80€ für Ihren Ersthund können Sie in Glatten nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Glatten
Auch wenn die Steuer in Glatten bei 80.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Glatten zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Glatten ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 480.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Glatten
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Glatten beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Glatten.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Glatten: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Glatten sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Glatten gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 37% bietet Glattenhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Baden-Württemberg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Glatten speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Glatten – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Glatten als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Glatten.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Glatten, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Glatten steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Glatten über 80.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Glatten da?
Mit einem Steuersatz von 80€ pro Jahr für den Ersthund liegt Glatten 28€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Glatten zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Glatten einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (144€ statt 80€).
Bei 2.510 Einwohnern und einer Fläche von 106 km² ist Glatten als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Glatten
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Glatten häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Glatten wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Glatten zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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