Hundesteuer Eutingen im Gäuanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Eutingen im Gäu
Zuständiges Amt — Standort Eutingen im Gäu
Öffnungszeiten — Steueramt Eutingen im Gäu
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 14:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Eutingen im Gäu.
Hundesteuersätze Eutingen im Gäu — Übersicht 2026
| Kategorie | Eutingen im Gäu | Ø Baden-Württemberg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 87.00 € | 108.00 € | -21.00 € |
| Zweithund | 157.00 € | 216.00 € | -59.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 522.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Eutingen im Gäu, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Eutingen im Gäu 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Eutingen im Gäu beträgt 87€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 157€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 522€ pro Jahr.
- Eutingen im Gäu liegt damit 21€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Eutingen im Gäu in Baden-Württemberg.
Wer in Eutingen im Gäu (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 6.035 Einwohnern ist Eutingen im Gäu eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Eutingen im Gäu zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Eutingen im Gäu richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 87.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 157.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 522 Euro jährlich.
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Die Kosten von 87€ für Ihren Ersthund können Sie in Eutingen im Gäu nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Eutingen im Gäu
In Eutingen im Gäu gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Eutingen im Gäu zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Eutingen im Gäu ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 522.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Eutingen im Gäu
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Eutingen im Gäu beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Eutingen im Gäu.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Eutingen im Gäu: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Eutingen im Gäu sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Baden-Württemberg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Eutingen im Gäu gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Eutingen im Gäu speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Eutingen im Gäu – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Eutingen im Gäu als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Eutingen im Gäu.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Baden-Württemberg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Eutingen im Gäu, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Eutingen im Gäu steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Eutingen im Gäu über 87.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Eutingen im Gäu da?
Mit einem Steuersatz von 87€ pro Jahr für den Ersthund liegt Eutingen im Gäu 21€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Eutingen im Gäu zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Baden-Württemberg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Eutingen im Gäu einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (157€ statt 87€).
Bei 6.035 Einwohnern und einer Fläche von 61 km² ist Eutingen im Gäu als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Eutingen im Gäu
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Eutingen im Gäu häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Eutingen im Gäu wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Eutingen im Gäu zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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