Hundesteuer Sontheim an der Brenzanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund78,00 €pro Jahr
Zweithundca. 156,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-30,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Sontheim an der Brenz aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Sontheim an der Brenz

BehördeStadtverwaltung Sontheim an der BrenzSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Heidenheim.

Zuständiges Amt — Standort Sontheim an der Brenz

Hundesteuersätze Sontheim an der Brenz — Übersicht 2026

KategorieSontheim an der BrenzØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund78,00 €108,00 €-30,00 €
Zweithundca. 156,00 €216,00 €-60,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Sontheim an der Brenz, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Sontheim an der Brenz 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Sontheim an der Brenz beträgt 78 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 156 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Sontheim an der Brenz liegt damit 30 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Heidenheim ist Sontheim an der Brenz die 11.-teuerste von 11 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Sontheim an der Brenz den 466.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Sontheim an der Brenz in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Sontheim an der Brenz (amtliches Dokument)

Wer in Sontheim an der Brenz (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Sontheim an der Brenz derzeit 78,00 € pro Jahr fällig — 30 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 5.917 Einwohnern auf 187 km² zählt Sontheim an der Brenz zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Sontheim an der Brenz.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Sontheim an der Brenz?

Die Hundesteuer in Sontheim an der Brenz ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 78,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 156,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Sontheim an der Brenz auf rund 1.014 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 78€ für Ihren Ersthund können Sie in Sontheim an der Brenz nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Sontheim an der Brenz

Nicht jeder Hundehalter in Sontheim an der Brenz muss den vollen Steuersatz von 78 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Sontheim an der Brenz bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Sontheim an der Brenz

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Sontheim an der Brenz gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 7.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Sontheim an der Brenz

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Sontheim an der Brenz. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Sontheim an der Brenz)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Sontheim an der Brenz: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Sontheim an der Brenz sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Sontheim an der Brenz gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Sontheim an der Brenz?

Mit einem Steuersatz von 78 € pro Jahr für den Ersthund liegt Sontheim an der Brenz 30 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Sontheim an der Brenz zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Heidenheim ist Sontheim an der Brenz damit die 11.-teuerste von 11 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 111 €)..

Sontheim an der Brenz ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Heidenheim.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Sontheim an der Brenz den 466.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 10 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Sontheim an der Brenz liegt 22 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Sontheim an der Brenz einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 156 € statt 78 €).

Bei 5.917 Einwohnern und einer Fläche von 187 km² ist Sontheim an der Brenz als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Sontheim an der Brenz

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Sontheim an der Brenz in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Sontheim an der Brenz wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Sontheim an der Brenz zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Sontheim an der Brenz

Wie viel Hundesteuer muss ich in Sontheim an der Brenz zahlen?

Die Hundesteuer in Sontheim an der Brenz liegt bei 78,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 156,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Sontheim an der Brenz?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Sontheim an der Brenz oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Sontheim an der Brenz anzumelden?

Zur Anmeldung in Sontheim an der Brenz benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Sontheim an der Brenz?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Sontheim an der Brenz bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Sontheim an der Brenz befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Sontheim an der Brenz oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Sontheim an der Brenz ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Sontheim an der Brenz erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Sontheim an der Brenz?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Sontheim an der Brenz fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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