Hundesteuer Steinheim an der Murranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund132,00 €pro Jahr
Zweithundca. 264,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+24,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Steinheim an der Murr geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Steinheim an der Murr

BehördeStadtverwaltung Steinheim an der MurrSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Ludwigsburg.

Zuständiges Amt — Standort Steinheim an der Murr

Hundesteuersätze Steinheim an der Murr — Übersicht 2026

KategorieSteinheim an der MurrØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund132,00 €108,00 €+24,00 €
Zweithundca. 264,00 €216,00 €+48,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Steinheim an der Murr). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Steinheim an der Murr 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Steinheim an der Murr beträgt 132 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 264 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Steinheim an der Murr liegt damit 24 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Ludwigsburg ist Steinheim an der Murr die 12.-teuerste von 38 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Steinheim an der Murr den 67.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Steinheim an der Murr in Baden-Württemberg.

Wer in Steinheim an der Murr (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Steinheim an der Murr derzeit 132,00 € pro Jahr fällig — 24 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 12.082 Einwohnern auf 63 km² zählt Steinheim an der Murr zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Steinheim an der Murr.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Steinheim an der Murr?

Die Hundesteuer in Steinheim an der Murr ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 132,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 264,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Steinheim an der Murr auf rund 1.716 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 132€ für Ihren Ersthund können Sie in Steinheim an der Murr nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Steinheim an der Murr

Nicht jeder Hundehalter in Steinheim an der Murr muss den vollen Steuersatz von 132 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Steinheim an der Murr bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Steinheim an der Murr

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Steinheim an der Murr gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 4.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Steinheim an der Murr

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Steinheim an der Murr. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Steinheim an der Murr)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Steinheim an der Murr: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Steinheim an der Murr sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Steinheim an der Murr gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Steinheim an der Murr?

Mit einem Steuersatz von 132 € pro Jahr für den Ersthund liegt Steinheim an der Murr 24 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Damit gehört Steinheim an der Murr zu den teureren Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Ludwigsburg ist Steinheim an der Murr damit die 12.-teuerste von 38 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 118 €). Am günstigsten ist Ingersheim mit 84 €, am teuersten Ludwigsburg mit 168 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Steinheim an der Murr den 67.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 87 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Steinheim an der Murr liegt 32 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Steinheim an der Murr einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 264 € statt 132 €).

Bei 12.082 Einwohnern und einer Fläche von 63 km² ist Steinheim an der Murr als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Steinheim an der Murr

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Steinheim an der Murr in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Steinheim an der Murr wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Steinheim an der Murr zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Steinheim an der Murr

Wie viel Hundesteuer muss ich in Steinheim an der Murr zahlen?

Die Hundesteuer in Steinheim an der Murr liegt bei 132,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 264,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Steinheim an der Murr?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Steinheim an der Murr oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Steinheim an der Murr anzumelden?

Zur Anmeldung in Steinheim an der Murr benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Steinheim an der Murr?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Steinheim an der Murr bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Steinheim an der Murr befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Steinheim an der Murr oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Steinheim an der Murr ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Steinheim an der Murr erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Steinheim an der Murr?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Steinheim an der Murr fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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