Hundesteuer Baienfurtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund103.00pro Jahr
Zweithund185.00pro Jahr
Listenhund618.00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-5.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Baienfurt

BehördeStadtverwaltung BaienfurtSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktpl. 1, 88255 Baienfurt
Telefon0751 40000

Zuständiges Amt — Standort Baienfurt

Öffnungszeiten — Steueramt Baienfurt

TagÖffnungszeiten
Montag07:30–12:15 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag09:00–12:15 Uhr
Mittwoch09:00–12:15 Uhr
Donnerstag07:30–12:15 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:15 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Baienfurt.

Hundesteuersätze Baienfurt — Übersicht 2026

KategorieBaienfurtØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund103.00108.00 €-5.00
Zweithund185.00216.00 €-31.00
Listenhund / gefährl. Hund618.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Baienfurt, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Baienfurt 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Baienfurt beträgt 103€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 185€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 618€ pro Jahr.
  • Baienfurt liegt damit 5€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Baienfurt in Baden-Württemberg.

Sie möchten Ihren Hund in Baienfurt anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Baden-Württemberg sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 7.407 Einwohnern ist Baienfurt eine von vielen Gemeinden in Baden-Württemberg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Baienfurt zahlen?

Hundehalter in Baienfurt müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 103.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 185.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 618 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 103€ für Ihren Ersthund können Sie in Baienfurt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Baienfurt

Die Hundesteuersatzung von Baienfurt sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 103.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Baienfurt zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Baden-Württemberg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Baienfurt ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 618.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Baienfurt

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Baienfurt beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Baienfurt.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Baden-Württemberg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Baienfurt: So funktioniert es

Das Steueramt Baienfurt benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Baienfurt gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Baienfurt speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Baienfurt – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Baienfurt wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Baienfurt.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Baden-Württemberg eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Baienfurt. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Baienfurt steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Baienfurt über 103.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Baienfurt da?

Mit einem Steuersatz von 103€ pro Jahr für den Ersthund liegt Baienfurt 5€ unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Steuersatz in Baienfurt bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Baden-Württemberg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Baienfurt einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (185€ statt 103€).

Bei 7.407 Einwohnern und einer Fläche von 29 km² ist Baienfurt als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Baienfurt

In Baienfurt stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Baienfurt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Baienfurt zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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