Hundesteuer Stimpfachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund84,00pro Jahr
Zweithundca. 168,00pro Jahr
Listenhundca. 612,00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg-24,00Differenz

Ersthund-Satz für Stimpfach amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Stimpfach

BehördeStadtverwaltung StimpfachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseKirchstraße 22, 74597 Stimpfach

Zuständiges Amt — Standort Stimpfach

Öffnungszeiten — Steueramt Stimpfach

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:30 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Stimpfach.

Hundesteuersätze Stimpfach — Übersicht 2026

KategorieStimpfachØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund84,00108,00 €-24,00
Zweithundca. 168,00216,00 €-48,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Stimpfach, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Stimpfach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Stimpfach beträgt 84 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 168 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Stimpfach liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Landkreis Schwäbisch Hall ist Stimpfach die 28.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Stimpfach den 406.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Stimpfach in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Stimpfach (amtliches Dokument)

Wer in Stimpfach (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Stimpfach derzeit 84,00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 3.092 Einwohnern auf 34 km² zählt Stimpfach zu den Landgemeinden in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Stimpfach.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Stimpfach?

Die Hundesteuer in Stimpfach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 84,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 168,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Stimpfach auf rund 1.092. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Stimpfach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Stimpfach

Nicht jeder Hundehalter in Stimpfach muss den vollen Steuersatz von 84 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Stimpfach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Stimpfach

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Stimpfach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 7.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Stimpfach

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Stimpfach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Stimpfach)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Stimpfach: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Stimpfach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Stimpfach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Stimpfach?

Mit einem Steuersatz von 84 € pro Jahr für den Ersthund liegt Stimpfach 24 € unter dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Das macht Stimpfach zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Baden-Württemberg.

Im Landkreis Schwäbisch Hall ist Stimpfach damit die 28.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 102 €). Am günstigsten ist Sulzbach-Laufen mit 78, am teuersten Kreßberg mit 120.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Stimpfach den 406.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 22 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100Stimpfach liegt 16 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Stimpfach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 168 € statt 84 €).

Bei 3.092 Einwohnern und einer Fläche von 34 km² ist Stimpfach als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Stimpfach

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Stimpfach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Stimpfach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Stimpfach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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