Hundesteuer Leutenbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund120,00 €pro Jahr
Zweithundca. 240,00 €pro Jahr
Listenhundca. 612,00 €pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg+12,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Leutenbach aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Leutenbach

BehördeStadtverwaltung LeutenbachSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rems-Murr-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Leutenbach

Hundesteuersätze Leutenbach — Übersicht 2026

KategorieLeutenbachØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund120,00 €108,00 €+12,00 €
Zweithundca. 240,00 €216,00 €+24,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Leutenbach, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Leutenbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Leutenbach beträgt 120 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 240 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Leutenbach liegt damit 12 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Rems-Murr-Kreis ist Leutenbach die 5.-teuerste von 22 Gemeinden.
  • Unter den 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Leutenbach den 112.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Leutenbach in Baden-Württemberg.

Quelle: Hundesteuersatzung Leutenbach (amtliches Dokument)

Wer in Leutenbach (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Leutenbach derzeit 120,00 € pro Jahr fällig — 12 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 11.856 Einwohnern auf 15 km² zählt Leutenbach zu den Kleinstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Leutenbach.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Leutenbach?

Die Hundesteuer in Leutenbach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 120,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 240,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Leutenbach auf rund 1.560 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 120€ für Ihren Ersthund können Sie in Leutenbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Leutenbach

Nicht jeder Hundehalter in Leutenbach muss den vollen Steuersatz von 120 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Leutenbach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Leutenbach

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Leutenbach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 5.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Leutenbach

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Leutenbach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Leutenbach)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Leutenbach: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Leutenbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Leutenbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Leutenbach?

Mit einem Steuersatz von 120 € pro Jahr für den Ersthund liegt Leutenbach 12 € über dem Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Rems-Murr-Kreis ist Leutenbach damit die 5.-teuerste von 22 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 115 €). Am günstigsten ist Welzheim mit 96 €, am teuersten Remshalden mit 150 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 geprüften Gemeinden in Baden-Württemberg hat Leutenbach den 112.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 79 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100 € — Leutenbach liegt 20 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Leutenbach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 240 € statt 120 €).

Bei 11.856 Einwohnern und einer Fläche von 15 km² ist Leutenbach als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Leutenbach

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Leutenbach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Leutenbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Leutenbach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leutenbach

Wie viel Hundesteuer muss ich in Leutenbach zahlen?

Die Hundesteuer in Leutenbach liegt bei 120,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 240,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 612,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Leutenbach?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Leutenbach oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Leutenbach anzumelden?

Zur Anmeldung in Leutenbach benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Baden-Württemberg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Leutenbach?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Leutenbach bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Leutenbach befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Leutenbach oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Leutenbach ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Leutenbach erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Leutenbach?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Leutenbach fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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