Hundesteuer Weinheimanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund108,00pro Jahr
Zweithundca. 216,00pro Jahr
Listenhundca. 612,00pro Jahr
vs. Ø Baden-Württemberg0,00Differenz

Ersthund-Satz für Weinheim amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Weinheim

BehördeStadtverwaltung WeinheimSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDürrestraße 2, 69469 Weinheim

Zuständiges Amt — Standort Weinheim

Öffnungszeiten — Steueramt Weinheim

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:30 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Dienstag09:00–12:30 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Mittwoch09:00–13:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:30 Uhr, 13:30–18:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Weinheim.

Hundesteuersätze Weinheim — Übersicht 2026

KategorieWeinheimØ Baden-WürttembergDifferenz
Ersthund108,00108,00 €0,00
Zweithundca. 216,00216,00 €0,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 612,00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Weinheim). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Weinheim 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Weinheim beträgt 108 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 216 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 612 € pro Jahr.
  • Weinheim liegt damit genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg (108 €).
  • Im Rhein-Neckar-Kreis ist Weinheim die 27.-teuerste von 53 Gemeinden.
  • Unter den 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Weinheim den 194.-höchsten Satz (Landes-Median: 100 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Weinheim in Baden-Württemberg.

Wer in Weinheim (Baden-Württemberg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Weinheim derzeit 108,00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg.

Mit 45.381 Einwohnern auf 55 km² zählt Weinheim zu den Mittelstadtn in Baden-Württemberg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Weinheim.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Weinheim?

Die Hundesteuer in Weinheim ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 108,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 216,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 612,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Weinheim auf rund 1.404. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 108€ für Ihren Ersthund können Sie in Weinheim nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Weinheim

Nicht jeder Hundehalter in Weinheim muss den vollen Steuersatz von 108 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Weinheim bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Weinheim

Baden-Württemberg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Weinheim gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 612,00 € pro Jahr — das ist das 5.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Weinheim

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Weinheim. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Weinheim)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Weinheim: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Weinheim sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Baden-Württemberg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Weinheim gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Baden-Württemberg

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Weinheim?

Mit einem Steuersatz von 108 € pro Jahr für den Ersthund liegt Weinheim genau im Durchschnitt von Baden-Württemberg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Baden-Württemberg.

Im Rhein-Neckar-Kreis ist Weinheim damit die 27.-teuerste von 53 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 100 €). Am günstigsten ist St. Leon-Rot mit 48, am teuersten Wiesloch mit 132.

Landesweit betrachtet: Unter allen 520 amtlich verifizierten Gemeinden in Baden-Württemberg hat Weinheim den 194.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 63 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 100Weinheim liegt 8 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Weinheim einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 216 € statt 108 €).

Bei 45.381 Einwohnern und einer Fläche von 55 km² ist Weinheim als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Weinheim

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Weinheim in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Weinheim wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Weinheim zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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