Hundesteuer Bubenreuthanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund65,00 €pro Jahr
Zweithundca. 130,00 €pro Jahr
Listenhundca. 800,00 €pro Jahr
vs. Ø Bayern-10,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bubenreuth geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bubenreuth

BehördeStadtverwaltung BubenreuthSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

Zuständiges Amt — Standort Bubenreuth

Hundesteuersätze Bubenreuth — Übersicht 2026

KategorieBubenreuthØ BayernDifferenz
Ersthund65,00 €75,00 €-10,00 €
Zweithundca. 130,00 €150,00 €-20,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bubenreuth). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bubenreuth 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bubenreuth beträgt 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Bubenreuth liegt damit 10 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist Bubenreuth die 17.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Bubenreuth den 118.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bubenreuth in Bayern.

Wer in Bubenreuth (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bubenreuth derzeit 65,00 € pro Jahr fällig — 10 € unter dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 4.637 Einwohnern auf 88 km² zählt Bubenreuth zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bubenreuth.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bubenreuth?

Die Hundesteuer in Bubenreuth ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 65,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 130,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bubenreuth auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Bubenreuth nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bubenreuth

Nicht jeder Hundehalter in Bubenreuth muss den vollen Steuersatz von 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bubenreuth bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bubenreuth

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bubenreuth gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 12.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bubenreuth

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bubenreuth. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bubenreuth)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bubenreuth: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bubenreuth sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bubenreuth gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bubenreuth?

Mit einem Steuersatz von 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bubenreuth 10 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Bayern.

Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist Bubenreuth damit die 17.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 69 €). Am günstigsten ist Spardorf mit 35 €, am teuersten Großenseebach mit 85 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Bubenreuth den 118.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 77 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Bubenreuth liegt 15 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bubenreuth einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt 65 €).

Bei 4.637 Einwohnern und einer Fläche von 88 km² ist Bubenreuth als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bubenreuth

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bubenreuth in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bubenreuth wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bubenreuth zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bubenreuth

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bubenreuth zahlen?

Die Hundesteuer in Bubenreuth liegt bei 65,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 130,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bubenreuth?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bubenreuth oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bubenreuth anzumelden?

Zur Anmeldung in Bubenreuth benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bubenreuth?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bubenreuth bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bubenreuth befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bubenreuth oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bubenreuth ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bubenreuth erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bubenreuth?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bubenreuth fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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