Hundesteuer Floßanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund29,00 €pro Jahr
Zweithundca. 58,00 €pro Jahr
Listenhundca. 800,00 €pro Jahr
vs. Ø Bayern-46,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Floß aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Floß

BehördeStadtverwaltung FloßSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Zuständiges Amt — Standort Floß

Hundesteuersätze Floß — Übersicht 2026

KategorieFloߨ BayernDifferenz
Ersthund29,00 €75,00 €-46,00 €
Zweithundca. 58,00 €150,00 €-92,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Floß, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Floß 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Floß beträgt 29 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 58 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Floß liegt damit 46 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist Floß die 38.-teuerste von 38 Gemeinden.
  • Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Floß den 475.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Floß in Bayern.

Quelle: Hundesteuersatzung Floß (amtliches Dokument)

Wer in Floß (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Floß derzeit 29,00 € pro Jahr fällig — 46 € unter dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 3.438 Einwohnern auf 58 km² zählt Floß zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Floß.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Floß?

Die Hundesteuer in Floß ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 29,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 58,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Floß auf rund 377 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Floß

Nicht jeder Hundehalter in Floß muss den vollen Steuersatz von 29 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Floß bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Floß

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Floß gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 27.6-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Floß

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Floß. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Floß)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Floß: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Floß sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Floß gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Floß?

Mit einem Steuersatz von 29 € pro Jahr für den Ersthund liegt Floß 46 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Floß zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.

Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist Floß damit die 38.-teuerste von 38 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 68 €)..

Floß ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Floß den 475.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 8 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Floß liegt 21 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Floß einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 58 € statt 29 €).

Bei 3.438 Einwohnern und einer Fläche von 58 km² ist Floß als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Floß

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Floß in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Floß wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Floß zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Floß

Wie viel Hundesteuer muss ich in Floß zahlen?

Die Hundesteuer in Floß liegt bei 29,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 58,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Floß?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Floß oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Floß anzumelden?

Zur Anmeldung in Floß benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Floß?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Floß bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Floß befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Floß oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Floß ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Floß erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Floß?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Floß fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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