Hundesteuer Burgthannanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund25,00 €pro Jahr
Zweithundca. 50,00 €pro Jahr
Listenhundca. 800,00 €pro Jahr
vs. Ø Bayern-50,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Burgthann geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Burgthann

BehördeStadtverwaltung BurgthannSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Nürnberger Land.

Zuständiges Amt — Standort Burgthann

Hundesteuersätze Burgthann — Übersicht 2026

KategorieBurgthannØ BayernDifferenz
Ersthund25,00 €75,00 €-50,00 €
Zweithundca. 50,00 €150,00 €-100,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Burgthann). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Burgthann 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Burgthann beträgt 25 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 50 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Burgthann liegt damit 50 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Nürnberger Land ist Burgthann die 27.-teuerste von 27 Gemeinden.
  • Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Burgthann den 492.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Burgthann in Bayern.

Wer in Burgthann (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Burgthann derzeit 25,00 € pro Jahr fällig — 50 € unter dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 11.860 Einwohnern auf 160 km² zählt Burgthann zu den Kleinstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Burgthann.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Burgthann?

Die Hundesteuer in Burgthann ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 25,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 50,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Burgthann auf rund 325 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 25€ für Ihren Ersthund können Sie in Burgthann nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Burgthann

Nicht jeder Hundehalter in Burgthann muss den vollen Steuersatz von 25 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Burgthann bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Burgthann

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Burgthann gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 32.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Burgthann

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Burgthann. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Burgthann)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Burgthann: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Burgthann sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Burgthann gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Burgthann gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Burgthann?

Mit einem Steuersatz von 25 € pro Jahr für den Ersthund liegt Burgthann 50 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Burgthann zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.

Im Landkreis Nürnberger Land ist Burgthann damit die 27.-teuerste von 27 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 70 €)..

Burgthann ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Nürnberger Land.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Burgthann den 492.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 4 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Burgthann liegt 25 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Burgthann einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 50 € statt 25 €).

Bei 11.860 Einwohnern und einer Fläche von 160 km² ist Burgthann als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Burgthann

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Burgthann in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Burgthann wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Burgthann zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Burgthann

Wie viel Hundesteuer muss ich in Burgthann zahlen?

Die Hundesteuer in Burgthann liegt bei 25,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 50,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Burgthann?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Burgthann oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Burgthann anzumelden?

Zur Anmeldung in Burgthann benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Burgthann?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Burgthann bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Burgthann befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Burgthann oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Burgthann ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Burgthann erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Burgthann?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Burgthann fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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