Hundesteuer Füssenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund90,00 €pro Jahr
Zweithundca. 180,00 €pro Jahr
Listenhundca. 800,00 €pro Jahr
vs. Ø Bayern+15,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Füssen aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Füssen

BehördeStadtverwaltung FüssenSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Ostallgäu.

Zuständiges Amt — Standort Füssen

Hundesteuersätze Füssen — Übersicht 2026

KategorieFüssenØ BayernDifferenz
Ersthund90,00 €75,00 €+15,00 €
Zweithundca. 180,00 €150,00 €+30,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Füssen, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Füssen 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Füssen beträgt 90 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 180 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Füssen liegt damit 15 € über dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Ostallgäu ist Füssen die 1.-teuerste von 43 Gemeinden.
  • Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Füssen den 38.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Füssen in Bayern.

Quelle: Hundesteuersatzung Füssen (amtliches Dokument)

Wer in Füssen (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Füssen derzeit 90,00 € pro Jahr fällig — 15 € über dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 16.072 Einwohnern auf 208 km² zählt Füssen zu den Kleinstadtn in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Füssen.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Füssen?

Die Hundesteuer in Füssen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 90,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 180,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Füssen auf rund 1.170 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 90€ für Ihren Ersthund können Sie in Füssen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Füssen

Nicht jeder Hundehalter in Füssen muss den vollen Steuersatz von 90 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Füssen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Füssen

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Füssen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 8.9-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Füssen

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Füssen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Füssen)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Füssen: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Füssen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Füssen gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 31 % bietet Füssen gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Füssen?

Mit einem Steuersatz von 90 € pro Jahr für den Ersthund liegt Füssen 15 € über dem Durchschnitt von Bayern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Bayern.

Im Landkreis Ostallgäu ist Füssen damit die 1.-teuerste von 43 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Jengen mit 40 €.

Füssen ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Ostallgäu.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Füssen den 38.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 93 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Füssen liegt 40 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Füssen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 180 € statt 90 €).

Bei 16.072 Einwohnern und einer Fläche von 208 km² ist Füssen als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Füssen

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Füssen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Füssen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Füssen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Füssen

Wie viel Hundesteuer muss ich in Füssen zahlen?

Die Hundesteuer in Füssen liegt bei 90,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 180,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Füssen?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Füssen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Füssen anzumelden?

Zur Anmeldung in Füssen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Füssen?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Füssen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Füssen befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Füssen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Füssen ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Füssen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Füssen?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Füssen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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