Hundesteuer Neuhaus am Innanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund30,00pro Jahr
Zweithundca. 60,00pro Jahr
Listenhundca. 800,00pro Jahr
vs. Ø Bayern-45,00Differenz

Ersthund-Satz für Neuhaus am Inn amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Neuhaus am Inn

BehördeStadtverwaltung Neuhaus am InnSteueramt / Gemeindekasse
AdresseKlosterstraße 1, 94152 Neuhaus am Inn

Zuständiges Amt — Standort Neuhaus am Inn

Hundesteuersätze Neuhaus am Inn — Übersicht 2026

KategorieNeuhaus am InnØ BayernDifferenz
Ersthund30,0075,00 €-45,00
Zweithundca. 60,00150,00 €-90,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Neuhaus am Inn, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Neuhaus am Inn 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Neuhaus am Inn beträgt 30 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 60 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Neuhaus am Inn liegt damit 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Passau ist Neuhaus am Inn die 44.-teuerste von 45 Gemeinden.
  • Unter den 514 amtlich verifizierten Gemeinden in Bayern hat Neuhaus am Inn den 435.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Neuhaus am Inn in Bayern.

Quelle: Hundesteuersatzung Neuhaus am Inn (amtliches Dokument)

Wer in Neuhaus am Inn (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Neuhaus am Inn derzeit 30,00 pro Jahr fällig — 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 3.636 Einwohnern auf 66 km² zählt Neuhaus am Inn zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Neuhaus am Inn.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Neuhaus am Inn?

Die Hundesteuer in Neuhaus am Inn ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 30,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Neuhaus am Inn auf rund 390. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 30€ für Ihren Ersthund können Sie in Neuhaus am Inn nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Neuhaus am Inn

Nicht jeder Hundehalter in Neuhaus am Inn muss den vollen Steuersatz von 30 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Neuhaus am Inn bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Neuhaus am Inn

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Neuhaus am Inn gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 26.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Neuhaus am Inn

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Neuhaus am Inn. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Neuhaus am Inn)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Neuhaus am Inn: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Neuhaus am Inn sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Neuhaus am Inn gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 32 % bietet Neuhaus am Inn gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Neuhaus am Inn?

Mit einem Steuersatz von 30 € pro Jahr für den Ersthund liegt Neuhaus am Inn 45 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Neuhaus am Inn zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.

Im Landkreis Passau ist Neuhaus am Inn damit die 44.-teuerste von 45 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 69 €). Am günstigsten ist Tettenweis mit 25, am teuersten Aicha vorm Wald mit 75.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 amtlich verifizierten Gemeinden in Bayern hat Neuhaus am Inn den 435.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 15 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50Neuhaus am Inn liegt 20 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Neuhaus am Inn einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 60 € statt 30 €).

Bei 3.636 Einwohnern und einer Fläche von 66 km² ist Neuhaus am Inn als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Neuhaus am Inn

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Neuhaus am Inn in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Neuhaus am Inn wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Neuhaus am Inn zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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