Hundesteuer Nußdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Nußdorf aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Nußdorf
Zuständiges Amt — Standort Nußdorf
Hundesteuersätze Nußdorf — Übersicht 2026
| Kategorie | Nußdorf | Ø Bayern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 51,00 € | 75,00 € | -24,00 € |
| Zweithund | ca. 102,00 € | 150,00 € | -48,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 800,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Nußdorf, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Nußdorf 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Nußdorf beträgt 51 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 102 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
- Nußdorf liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
- Im Landkreis Traunstein ist Nußdorf die 27.-teuerste von 32 Gemeinden.
- Unter den 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Nußdorf den 207.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Nußdorf in Bayern.
Wer in Nußdorf (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Nußdorf derzeit 51,00 € pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Bayern.
Mit 2.458 Einwohnern auf 69 km² zählt Nußdorf zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Nußdorf.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Nußdorf?
Die Hundesteuer in Nußdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 51,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 102,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Nußdorf auf rund 663 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 51€ für Ihren Ersthund können Sie in Nußdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Nußdorf
Nicht jeder Hundehalter in Nußdorf muss den vollen Steuersatz von 51 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Nußdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Nußdorf
Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Nußdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 15.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Nußdorf
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Nußdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Nußdorf)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Nußdorf: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Nußdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Nußdorf gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Nußdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern
In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Nußdorf?
Mit einem Steuersatz von 51 € pro Jahr für den Ersthund liegt Nußdorf 24 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Nußdorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.
Im Landkreis Traunstein ist Nußdorf damit die 27.-teuerste von 32 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Kirchanschöring mit 40 €, am teuersten Schleching mit 110 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 514 geprüften Gemeinden in Bayern hat Nußdorf den 207.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 60 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50 € — Nußdorf liegt 1 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Nußdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 102 € statt 51 €).
Bei 2.458 Einwohnern und einer Fläche von 69 km² ist Nußdorf als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Nußdorf
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Nußdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Nußdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Nußdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nußdorf
Wie viel Hundesteuer muss ich in Nußdorf zahlen?
Die Hundesteuer in Nußdorf liegt bei 51,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 102,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 800,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Nußdorf?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Nußdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Nußdorf anzumelden?
Zur Anmeldung in Nußdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Bayern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Nußdorf?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Nußdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Nußdorf befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Nußdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Nußdorf ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Nußdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Nußdorf?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Nußdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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