Hundesteuer Nußdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund51,00pro Jahr
Zweithundca. 102,00pro Jahr
Listenhundca. 800,00pro Jahr
vs. Ø Bayern-24,00Differenz

Ersthund-Satz für Nußdorf amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Nußdorf

BehördeStadtverwaltung NußdorfSteueramt / Gemeindekasse
AdresseDorfpl. 15, 83365 Nußdorf

Zuständiges Amt — Standort Nußdorf

Öffnungszeiten — Steueramt Nußdorf

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Nußdorf.

Hundesteuersätze Nußdorf — Übersicht 2026

KategorieNußdorfØ BayernDifferenz
Ersthund51,0075,00 €-24,00
Zweithundca. 102,00150,00 €-48,00
Listenhund / gefährl. Hundca. 800,00

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Nußdorf, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Nußdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Nußdorf beträgt 51 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 102 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 800 € pro Jahr.
  • Nußdorf liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Bayern (75 €).
  • Im Landkreis Traunstein ist Nußdorf die 27.-teuerste von 32 Gemeinden.
  • Unter den 514 amtlich verifizierten Gemeinden in Bayern hat Nußdorf den 207.-höchsten Satz (Landes-Median: 50 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Nußdorf in Bayern.

Quelle: Hundesteuersatzung Nußdorf (amtliches Dokument)

Wer in Nußdorf (Bayern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Nußdorf derzeit 51,00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Bayern.

Mit 2.458 Einwohnern auf 69 km² zählt Nußdorf zu den Landgemeinden in Bayern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Nußdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Nußdorf?

Die Hundesteuer in Nußdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 51,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 102,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 800,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Nußdorf auf rund 663. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 51€ für Ihren Ersthund können Sie in Nußdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Nußdorf

Nicht jeder Hundehalter in Nußdorf muss den vollen Steuersatz von 51 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Nußdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Nußdorf

Bayern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Nußdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 800,00 € pro Jahr — das ist das 15.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Nußdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Nußdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Nußdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Nußdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Nußdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Bayern für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Nußdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Nußdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Bayern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Bayern

In Bayern Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Bayern

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Nußdorf?

Mit einem Steuersatz von 51 € pro Jahr für den Ersthund liegt Nußdorf 24 € unter dem Durchschnitt von Bayern. Das macht Nußdorf zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Bayern.

Im Landkreis Traunstein ist Nußdorf damit die 27.-teuerste von 32 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 71 €). Am günstigsten ist Kirchanschöring mit 40, am teuersten Schleching mit 110.

Landesweit betrachtet: Unter allen 514 amtlich verifizierten Gemeinden in Bayern hat Nußdorf den 207.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 60 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 50Nußdorf liegt 1 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Nußdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 102 € statt 51 €).

Bei 2.458 Einwohnern und einer Fläche von 69 km² ist Nußdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Nußdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Nußdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Nußdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Nußdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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