Hundesteuer Schönwalde-Glienanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Schönwalde-Glien geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Schönwalde-Glien
Zuständiges Amt — Standort Schönwalde-Glien
Hundesteuersätze Schönwalde-Glien — Übersicht 2026
| Kategorie | Schönwalde-Glien | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 48,00 € | 65,00 € | -17,00 € |
| Zweithund | ca. 96,00 € | 130,00 € | -34,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 648,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Schönwalde-Glien). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Schönwalde-Glien 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Schönwalde-Glien beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
- Schönwalde-Glien liegt damit 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
- Im Landkreis Havelland ist Schönwalde-Glien die 23.-teuerste von 25 Gemeinden.
- Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Schönwalde-Glien den 29.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schönwalde-Glien in Brandenburg.
Wer in Schönwalde-Glien (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schönwalde-Glien derzeit 48,00 € pro Jahr fällig — 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg.
Mit 10.700 Einwohnern auf 152 km² zählt Schönwalde-Glien zu den Kleinstadtn in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schönwalde-Glien.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schönwalde-Glien?
Die Hundesteuer in Schönwalde-Glien ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 96,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schönwalde-Glien auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Schönwalde-Glien nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schönwalde-Glien
Nicht jeder Hundehalter in Schönwalde-Glien muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schönwalde-Glien bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schönwalde-Glien
Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Schönwalde-Glien gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 13.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schönwalde-Glien
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schönwalde-Glien. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Schönwalde-Glien)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Schönwalde-Glien: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schönwalde-Glien sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schönwalde-Glien gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 42 % bietet Schönwalde-Glien gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schönwalde-Glien?
Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schönwalde-Glien 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.
Im Landkreis Havelland ist Schönwalde-Glien damit die 23.-teuerste von 25 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 62 €). Am günstigsten ist Nennhausen mit 30 €, am teuersten Rathenow mit 72 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Schönwalde-Glien den 29.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 55 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Schönwalde-Glien liegt 2 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schönwalde-Glien einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 96 € statt 48 €).
Bei 10.700 Einwohnern und einer Fläche von 152 km² ist Schönwalde-Glien als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schönwalde-Glien
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schönwalde-Glien in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Schönwalde-Glien wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schönwalde-Glien zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schönwalde-Glien
Wie viel Hundesteuer muss ich in Schönwalde-Glien zahlen?
Die Hundesteuer in Schönwalde-Glien liegt bei 48,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 96,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Schönwalde-Glien?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Schönwalde-Glien oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Schönwalde-Glien anzumelden?
Zur Anmeldung in Schönwalde-Glien benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Schönwalde-Glien?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Schönwalde-Glien bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Schönwalde-Glien befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Schönwalde-Glien oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Schönwalde-Glien ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Schönwalde-Glien erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Schönwalde-Glien?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Schönwalde-Glien fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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