Hundesteuer Oberkrämeranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund48,00 €pro Jahr
Zweithundca. 96,00 €pro Jahr
Listenhundca. 648,00 €pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-17,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Oberkrämer aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Oberkrämer

BehördeStadtverwaltung OberkrämerSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Oberhavel.

Zuständiges Amt — Standort Oberkrämer

Hundesteuersätze Oberkrämer — Übersicht 2026

KategorieOberkrämerØ BrandenburgDifferenz
Ersthund48,00 €65,00 €-17,00 €
Zweithundca. 96,00 €130,00 €-34,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 648,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Oberkrämer, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Oberkrämer 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Oberkrämer beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 96 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
  • Oberkrämer liegt damit 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
  • Im Landkreis Oberhavel ist Oberkrämer die 19.-teuerste von 19 Gemeinden.
  • Unter den 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Oberkrämer den 23.-höchsten Satz (Landes-Median: 46 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Oberkrämer in Brandenburg.

Quelle: Hundesteuersatzung Oberkrämer (amtliches Dokument)

Wer in Oberkrämer (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Oberkrämer derzeit 48,00 € pro Jahr fällig — 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg.

Mit 11.980 Einwohnern auf 57 km² zählt Oberkrämer zu den Kleinstadtn in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Oberkrämer.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Oberkrämer?

Die Hundesteuer in Oberkrämer ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 96,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Oberkrämer auf rund 624 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Oberkrämer

Nicht jeder Hundehalter in Oberkrämer muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Oberkrämer bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Oberkrämer

Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Oberkrämer gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 13.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Oberkrämer

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Oberkrämer. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Oberkrämer)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Oberkrämer: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Oberkrämer sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Oberkrämer gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42 % bietet Oberkrämer gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Oberkrämer?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Oberkrämer 17 € unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.

Im Landkreis Oberhavel ist Oberkrämer damit die 19.-teuerste von 19 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 62 €)..

Oberkrämer ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Oberhavel.

Landesweit betrachtet: Unter allen 63 geprüften Gemeinden in Brandenburg hat Oberkrämer den 23.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 65 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 46 € — Oberkrämer liegt 2 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Oberkrämer einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 96 € statt 48 €).

Bei 11.980 Einwohnern und einer Fläche von 57 km² ist Oberkrämer als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Oberkrämer

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Oberkrämer in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Oberkrämer wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Oberkrämer zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oberkrämer

Wie viel Hundesteuer muss ich in Oberkrämer zahlen?

Die Hundesteuer in Oberkrämer liegt bei 48,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 96,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Oberkrämer?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Oberkrämer oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Oberkrämer anzumelden?

Zur Anmeldung in Oberkrämer benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Oberkrämer?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Oberkrämer bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Oberkrämer befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Oberkrämer oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Oberkrämer ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Oberkrämer erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Oberkrämer?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Oberkrämer fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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