Hundesteuer Löwenberger Landanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Löwenberger Land
Zuständiges Amt — Standort Löwenberger Land
Öffnungszeiten — Steueramt Löwenberger Land
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | 09:00–12:00 Uhr, 13:00–17:00 Uhr | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Löwenberger Land.
Hundesteuersätze Löwenberger Land — Übersicht 2026
| Kategorie | Löwenberger Land | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 75.00 € | 65.00 € | +10.00 € |
| Zweithund | 135.00 € | 130.00 € | +5.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 450.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Löwenberger Land, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Löwenberger Land 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Löwenberger Land beträgt 75€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 135€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 450€ pro Jahr.
- Löwenberger Land liegt damit 10€ über dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Löwenberger Land in Brandenburg.
Wer in Löwenberger Land (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der geltenden kommunalen Satzung verpflichtet, diesen offiziell anzumelden und Hundesteuer zu entrichten. Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt erfolgen.
Bei einer Bevölkerung von 8.741 Einwohnern ist Löwenberger Land eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Löwenberger Land zahlen?
Hundehalter in Löwenberger Land müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 75.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 135.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 450 Euro jährlich.
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Die Kosten von 75€ für Ihren Ersthund können Sie in Löwenberger Land nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Löwenberger Land
Die Hundesteuersatzung von Löwenberger Land sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 75.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Löwenberger Land zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Löwenberger Land ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 450.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Löwenberger Land
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Löwenberger Land beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Löwenberger Land.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Löwenberger Land: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Löwenberger Land sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Brandenburg häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Löwenberger Land gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 37% bietet Löwenberger Landhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Löwenberger Land speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Löwenberger Land – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Löwenberger Land sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Löwenberger Land.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Löwenberger Land? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Brandenburg sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Löwenberger Land steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Löwenberger Land über 75.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Löwenberger Land da?
Mit einem Steuersatz von 75€ pro Jahr für den Ersthund liegt Löwenberger Land 10€ über dem Durchschnitt von Brandenburg. Der Steuersatz in Löwenberger Land bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Brandenburg.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Löwenberger Land einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (135€ statt 75€).
Bei 8.741 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist Löwenberger Land als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Löwenberger Land
Viele Verwaltungen, so oft auch Löwenberger Land, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Löwenberger Land wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Löwenberger Land zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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