Hundesteuer Legde/Quitzöbelanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Für Legde/Quitzöbel zeigen wir den Richtwert für Brandenburg — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; geprüfte Werte ergänzen wir laufend.
Kontakt — Stadtverwaltung Legde/Quitzöbel
Zuständiges Amt — Standort Legde/Quitzöbel
Hundesteuersätze Legde/Quitzöbel — Übersicht 2026
| Kategorie | Legde/Quitzöbel | Ø Brandenburg | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | ca. 65,00 € | 65,00 € | 0,00 € |
| Zweithund | ca. 130,00 € | 130,00 € | 0,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | ca. 648,00 € | — | — |
Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Brandenburg — für Legde/Quitzöbel liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Legde/Quitzöbel 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel beträgt ca. 65 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 130 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 648 € pro Jahr.
- Legde/Quitzöbel liegt damit genau im Durchschnitt von Brandenburg (65 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Legde/Quitzöbel in Brandenburg.
Wer in Legde/Quitzöbel (Brandenburg) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Legde/Quitzöbel derzeit ca. 65,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Brandenburg.
Mit 575 Einwohnern auf 35 km² zählt Legde/Quitzöbel zu den Landgemeinden in Brandenburg. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Legde/Quitzöbel.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Legde/Quitzöbel?
Die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: ca. 65,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 130,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: ca. 648,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Legde/Quitzöbel auf rund 845 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von ca. 65€ für Ihren Ersthund können Sie in Legde/Quitzöbel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Legde/Quitzöbel
Nicht jeder Hundehalter in Legde/Quitzöbel muss den vollen Steuersatz von ca. 65 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Legde/Quitzöbel bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Legde/Quitzöbel
Brandenburg führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Legde/Quitzöbel gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 648,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Legde/Quitzöbel. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Legde/Quitzöbel)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Legde/Quitzöbel: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Legde/Quitzöbel sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Legde/Quitzöbel gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 42 % bietet Legde/Quitzöbel gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Brandenburg →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Legde/Quitzöbel?
Mit einem Steuersatz von ca. 65 € pro Jahr für den Ersthund liegt Legde/Quitzöbel genau im Durchschnitt von Brandenburg. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Brandenburg.
Für Legde/Quitzöbel liegt uns noch kein amtlich bestätigter Satzungswert vor — der oben genannte Betrag ist ein Richtwert auf Basis des Landesdurchschnitts von Brandenburg. Den verbindlichen Satz legt die örtliche Hundesteuersatzung fest. Aus dem Landkreis Prignitz haben wir folgende Sätze bereits direkt aus den amtlichen Satzungen verifiziert:
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Legde/Quitzöbel einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 130 € statt ca. 65 €).
Bei 575 Einwohnern und einer Fläche von 35 km² ist Legde/Quitzöbel als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Legde/Quitzöbel
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Legde/Quitzöbel in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Legde/Quitzöbel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Legde/Quitzöbel zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Legde/Quitzöbel
Wie viel Hundesteuer muss ich in Legde/Quitzöbel zahlen?
Die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel liegt bei ca. 65,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 130,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 648,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Legde/Quitzöbel?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Legde/Quitzöbel oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Legde/Quitzöbel anzumelden?
Zur Anmeldung in Legde/Quitzöbel benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Brandenburg eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Brandenburg Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Legde/Quitzöbel?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Legde/Quitzöbel bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Legde/Quitzöbel befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Legde/Quitzöbel oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Legde/Quitzöbel ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Legde/Quitzöbel erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Legde/Quitzöbel?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Legde/Quitzöbel fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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