Hundesteuer Legde/Quitzöbelanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund44.00pro Jahr
Zweithund79.00pro Jahr
Listenhund264.00pro Jahr
vs. Ø Brandenburg-21.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Legde/Quitzöbel

BehördeStadtverwaltung Legde/QuitzöbelSteueramt / Gemeindekasse
AdresseWerbener Str. 39, 19336 Legde/Quitzöbel

Zuständiges Amt — Standort Legde/Quitzöbel

Öffnungszeiten — Steueramt Legde/Quitzöbel

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Legde/Quitzöbel über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Legde/Quitzöbel — Übersicht 2026

KategorieLegde/QuitzöbelØ BrandenburgDifferenz
Ersthund44.0065.00 €-21.00
Zweithund79.00130.00 €-51.00
Listenhund / gefährl. Hund264.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Legde/Quitzöbel, Statistisches Landesamt Brandenburg. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Legde/Quitzöbel 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel beträgt 44€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 79€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 264€ pro Jahr.
  • Legde/Quitzöbel liegt damit 21€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg (65€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Legde/Quitzöbel in Brandenburg.

Hundehalter in Legde/Quitzöbel müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Legde/Quitzöbel. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 575 Einwohnern ist Legde/Quitzöbel eine von vielen Gemeinden in Brandenburg, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Legde/Quitzöbel zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 44.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 79.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 264 Euro jährlich.

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Die Kosten von 44€ für Ihren Ersthund können Sie in Legde/Quitzöbel nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Legde/Quitzöbel

In Legde/Quitzöbel gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Legde/Quitzöbel zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Brandenburg als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Legde/Quitzöbel ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 264.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Legde/Quitzöbel beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Legde/Quitzöbel.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Brandenburg drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Legde/Quitzöbel: So funktioniert es

Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Legde/Quitzöbel sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Hundehaftpflichtversicherung: In Brandenburg kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
  • Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
  • Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Legde/Quitzöbel gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 42% bietet Legde/Quitzöbelhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Brandenburg generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Brandenburg

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Legde/Quitzöbel speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Legde/Quitzöbel – Was tun?

Die Steuermarke gilt in Legde/Quitzöbel als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Legde/Quitzöbel.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Brandenburg eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Legde/Quitzöbel, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Legde/Quitzöbel über 44.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Legde/Quitzöbel da?

Mit einem Steuersatz von 44€ pro Jahr für den Ersthund liegt Legde/Quitzöbel 21€ unter dem Durchschnitt von Brandenburg. Das macht Legde/Quitzöbel zu einer der günstigeren Gemeinden für Hundehalter in Brandenburg.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Legde/Quitzöbel einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (79€ statt 44€).

Bei 575 Einwohnern und einer Fläche von 35 km² ist Legde/Quitzöbel als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Legde/Quitzöbel

Das Hundeanmeldeformular können Sie in Legde/Quitzöbel häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Legde/Quitzöbel wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Legde/Quitzöbel zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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