Hundesteuer Schmitten im Taunusanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund66.00pro Jahr
Zweithund132.00pro Jahr
Listenhund330.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-24.00Differenz

Ersthund-Satz für Schmitten im Taunus verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.

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Kontakt — Stadtverwaltung Schmitten im Taunus

BehördeStadtverwaltung Schmitten im TaunusSteueramt / Gemeindekasse
AdresseParkstraße 2, 61389 Schmitten im Taunus
Telefon06084 460

Zuständiges Amt — Standort Schmitten im Taunus

Öffnungszeiten — Steueramt Schmitten im Taunus

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr
Mittwoch08:30–12:00 Uhr
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Schmitten im Taunus.

Hundesteuersätze Schmitten im Taunus — Übersicht 2026

KategorieSchmitten im TaunusØ HessenDifferenz
Ersthund66.0090.00 €-24.00
Zweithund132.00180.00 €-48.00
Listenhund / gefährl. Hund330.00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Schmitten im Taunus). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Schmitten im Taunus 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Schmitten im Taunus beträgt 66 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 132 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 330 € pro Jahr.
  • Schmitten im Taunus liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Hochtaunuskreis ist Schmitten im Taunus die 10.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Schmitten im Taunus in Hessen.

Wer in Schmitten im Taunus (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Schmitten im Taunusderzeit 66.00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 9.575 Einwohnern auf 167 km² zählt Schmitten im Taunus zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Schmitten im Taunus.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Schmitten im Taunus?

Die Hundesteuer in Schmitten im Taunus ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 66.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 132.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 330.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Schmitten im Taunus auf rund 858. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 66€ für Ihren Ersthund können Sie in Schmitten im Taunus nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Schmitten im Taunus

Nicht jeder Hundehalter in Schmitten im Taunus muss den vollen Steuersatz von 66 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Schmitten im Taunus bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Schmitten im Taunus

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Schmitten im Taunus gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 330.00 € pro Jahr — das ist das 5.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Schmitten im Taunus

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Schmitten im Taunus beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Schmitten im Taunus.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Schmitten im Taunus: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Schmitten im Taunus sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Schmitten im Taunus gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

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Hundemarke verloren in Schmitten im Taunus – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Schmitten im Taunus als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Schmitten im Taunus.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Schmitten im Taunus, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Schmitten im Taunus steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Schmitten im Taunus über 66.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Schmitten im Taunus?

Mit einem Steuersatz von 66 € pro Jahr für den Ersthund liegt Schmitten im Taunus 24 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Schmitten im Taunus zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Hochtaunuskreis ist Schmitten im Taunus damit die 10.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 74 €). Am günstigsten ist Glashütten mit 54, am teuersten Königstein im Taunus mit 96.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Schmitten im Taunus einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (132 € statt 66 €).

Bei 9.575 Einwohnern und einer Fläche von 167 km² ist Schmitten im Taunus als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Schmitten im Taunus

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Schmitten im Taunus in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Schmitten im Taunus wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Schmitten im Taunus zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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