Hundesteuer Kronberg im Taunusanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund72,00 €pro Jahr
Zweithundca. 144,00 €pro Jahr
Listenhund720,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-18,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Kronberg im Taunus geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Kronberg im Taunus

BehördeStadtverwaltung Kronberg im TaunusSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Hochtaunuskreis.

Zuständiges Amt — Standort Kronberg im Taunus

Hundesteuersätze Kronberg im Taunus — Übersicht 2026

KategorieKronberg im TaunusØ HessenDifferenz
Ersthund72,00 €90,00 €-18,00 €
Zweithundca. 144,00 €180,00 €-36,00 €
Listenhund / gefährl. Hund720,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kronberg im Taunus). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kronberg im Taunus 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kronberg im Taunus beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 720 € pro Jahr.
  • Kronberg im Taunus liegt damit 18 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Hochtaunuskreis ist Kronberg im Taunus die 7.-teuerste von 13 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Kronberg im Taunus den 167.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kronberg im Taunus in Hessen.

Wer in Kronberg im Taunus (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kronberg im Taunus derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — 18 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 18.569 Einwohnern auf 197 km² zählt Kronberg im Taunus zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kronberg im Taunus.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kronberg im Taunus?

Die Hundesteuer in Kronberg im Taunus ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 144,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 720,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kronberg im Taunus auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Kronberg im Taunus nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kronberg im Taunus

Nicht jeder Hundehalter in Kronberg im Taunus muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kronberg im Taunus bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kronberg im Taunus

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Kronberg im Taunus gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 720,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kronberg im Taunus

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kronberg im Taunus. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kronberg im Taunus)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kronberg im Taunus: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kronberg im Taunus sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kronberg im Taunus gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kronberg im Taunus?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kronberg im Taunus 18 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Hochtaunuskreis ist Kronberg im Taunus damit die 7.-teuerste von 13 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 74 €). Am günstigsten ist Glashütten mit 54 €, am teuersten Königstein im Taunus mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Kronberg im Taunus den 167.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 59 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Kronberg im Taunus liegt 12 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kronberg im Taunus einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 144 € statt 72 €).

Bei 18.569 Einwohnern und einer Fläche von 197 km² ist Kronberg im Taunus als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kronberg im Taunus

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kronberg im Taunus in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kronberg im Taunus wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kronberg im Taunus zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kronberg im Taunus

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kronberg im Taunus zahlen?

Die Hundesteuer in Kronberg im Taunus liegt bei 72,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 144,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 720,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kronberg im Taunus?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kronberg im Taunus oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kronberg im Taunus anzumelden?

Zur Anmeldung in Kronberg im Taunus benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kronberg im Taunus?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kronberg im Taunus bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kronberg im Taunus befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kronberg im Taunus oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kronberg im Taunus ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kronberg im Taunus erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kronberg im Taunus?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kronberg im Taunus fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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