Hundesteuer Bickenbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund40,00 €pro Jahr
Zweithundca. 80,00 €pro Jahr
Listenhund500,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-50,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bickenbach geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bickenbach

BehördeStadtverwaltung BickenbachSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Zuständiges Amt — Standort Bickenbach

Hundesteuersätze Bickenbach — Übersicht 2026

KategorieBickenbachØ HessenDifferenz
Ersthund40,00 €90,00 €-50,00 €
Zweithundca. 80,00 €180,00 €-100,00 €
Listenhund / gefährl. Hund500,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bickenbach). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bickenbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bickenbach beträgt 40 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 80 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 500 € pro Jahr.
  • Bickenbach liegt damit 50 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist Bickenbach die 22.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Bickenbach den 395.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bickenbach in Hessen.

Wer in Bickenbach (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bickenbach derzeit 40,00 € pro Jahr fällig — 50 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 6.220 Einwohnern auf 83 km² zählt Bickenbach zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bickenbach.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bickenbach?

Die Hundesteuer in Bickenbach ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 40,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 80,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bickenbach auf rund 520 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bickenbach

Nicht jeder Hundehalter in Bickenbach muss den vollen Steuersatz von 40 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bickenbach bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bickenbach

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Bickenbach gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 500,00 € pro Jahr — das ist das 12.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bickenbach

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bickenbach. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bickenbach)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bickenbach: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bickenbach sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bickenbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bickenbach?

Mit einem Steuersatz von 40 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bickenbach 50 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Bickenbach zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist Bickenbach damit die 22.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €). Am günstigsten ist Reinheim mit 36 €, am teuersten Babenhausen mit 75 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Bickenbach den 395.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 3 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Bickenbach liegt 20 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bickenbach einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 80 € statt 40 €).

Bei 6.220 Einwohnern und einer Fläche von 83 km² ist Bickenbach als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bickenbach

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bickenbach in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bickenbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bickenbach zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bickenbach

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bickenbach zahlen?

Die Hundesteuer in Bickenbach liegt bei 40,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 80,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 500,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bickenbach?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bickenbach oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bickenbach anzumelden?

Zur Anmeldung in Bickenbach benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bickenbach?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bickenbach bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bickenbach befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bickenbach oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bickenbach ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bickenbach erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bickenbach?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bickenbach fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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