Hundesteuer Fuldaanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: DigitalRasseliste: eingeschränkt
Ersthund75,00 €pro Jahr
Zweithundca. 150,00 €pro Jahr
Listenhund600,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-15,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Fulda geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Fulda

BehördeStadtverwaltung FuldaSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Fulda.

Zuständiges Amt — Standort Fulda

Hundesteuersätze Fulda — Übersicht 2026

KategorieFuldaØ HessenDifferenz
Ersthund75,00 €90,00 €-15,00 €
Zweithundca. 150,00 €180,00 €-30,00 €
Listenhund / gefährl. Hund600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Fulda). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Fulda 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fulda beträgt 75 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 150 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Fulda liegt damit 15 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Landkreis Fulda ist Fulda die 2.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Fulda den 116.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fulda in Hessen.

Wer in Fulda (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Fulda derzeit 75,00 € pro Jahr fällig — 15 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 70.366 Einwohnern auf 122 km² zählt Fulda zu den Mittelstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Fulda.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Fulda?

Die Hundesteuer in Fulda ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 75,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 150,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Fulda auf rund 975 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fulda

Nicht jeder Hundehalter in Fulda muss den vollen Steuersatz von 75 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
  • Diensthunde: Als Mittelstadt mit über 70.366 Einwohnern bietet Fulda teils erweiterte Befreiungen für Hunde im öffentlichen Dienst.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fulda bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Fulda

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Fulda gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 8.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fulda

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Fulda. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Fulda)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fulda: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Fulda sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fulda gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Fulda gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Hessen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Fulda?

Mit einem Steuersatz von 75 € pro Jahr für den Ersthund liegt Fulda 15 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Landkreis Fulda ist Fulda damit die 2.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 57 €). Am günstigsten ist Eiterfeld mit 42 €, am teuersten Bad Salzschlirf mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Fulda den 116.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 72 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Fulda liegt 15 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fulda einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 150 € statt 75 €).

Bei 70.366 Einwohnern und einer Fläche von 122 km² ist Fulda als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fulda

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Fulda in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fulda wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Fulda zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Fulda

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fulda zahlen?

Die Hundesteuer in Fulda liegt bei 75,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 150,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Fulda?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Fulda oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Fulda anzumelden?

Zur Anmeldung in Fulda benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Fulda?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Fulda bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Fulda befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Fulda oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Fulda ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Fulda erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Fulda?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Fulda fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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