Hundesteuer Gersfeld (Rhön)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund84.00pro Jahr
Zweithund151.00pro Jahr
Listenhund504.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-6.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Gersfeld (Rhön)

BehördeStadtverwaltung Gersfeld (Rhön)Steueramt / Gemeindekasse
AdresseMarktpl. 19, 36129 Gersfeld (Rhön)
Telefon06654 170

Zuständiges Amt — Standort Gersfeld (Rhön)

Öffnungszeiten — Steueramt Gersfeld (Rhön)

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:30 Uhr, 14:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–12:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:30 Uhr
Donnerstag08:00–12:30 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Gersfeld (Rhön).

Hundesteuersätze Gersfeld (Rhön) — Übersicht 2026

KategorieGersfeld (Rhön)Ø HessenDifferenz
Ersthund84.0090.00 €-6.00
Zweithund151.00180.00 €-29.00
Listenhund / gefährl. Hund504.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Gersfeld (Rhön), Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Gersfeld (Rhön) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Gersfeld (Rhön) beträgt 84€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 151€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 504€ pro Jahr.
  • Gersfeld (Rhön) liegt damit 6€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gersfeld (Rhön) in Hessen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Gersfeld (Rhön) leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Gersfeld (Rhön).

Bei einer Bevölkerung von 5.521 Einwohnern ist Gersfeld (Rhön) eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Gersfeld (Rhön) zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Gersfeld (Rhön) richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 84.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 151.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 504 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 84€ für Ihren Ersthund können Sie in Gersfeld (Rhön) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gersfeld (Rhön)

In Gersfeld (Rhön) gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gersfeld (Rhön) zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Gersfeld (Rhön) ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 504.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gersfeld (Rhön)

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Gersfeld (Rhön) beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Gersfeld (Rhön).

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Gersfeld (Rhön): So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Gersfeld (Rhön) sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gersfeld (Rhön) gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Gersfeld (Rhön) speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Gersfeld (Rhön) – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Gersfeld (Rhön) sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Gersfeld (Rhön).
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Gersfeld (Rhön)? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Gersfeld (Rhön) steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Gersfeld (Rhön) über 84.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Gersfeld (Rhön) da?

Mit einem Steuersatz von 84€ pro Jahr für den Ersthund liegt Gersfeld (Rhön) 6€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Gersfeld (Rhön) bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gersfeld (Rhön) einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (151€ statt 84€).

Bei 5.521 Einwohnern und einer Fläche von 168 km² ist Gersfeld (Rhön) als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gersfeld (Rhön)

Viele Verwaltungen, so oft auch Gersfeld (Rhön), bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Gersfeld (Rhön) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Gersfeld (Rhön) zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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