Hundesteuer Groß-Gerauanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund100.00pro Jahr
Zweithund180.00pro Jahr
Listenhund600.00pro Jahr
vs. Ø Hessen+10.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Groß-Gerau

BehördeStadtverwaltung Groß-GerauSteueramt / Gemeindekasse
AdresseElisabethenstraße 18, 64521 Groß-Gerau
Telefon06152 7160

Zuständiges Amt — Standort Groß-Gerau

Öffnungszeiten — Steueramt Groß-Gerau

TagÖffnungszeiten
Montag07:00–15:30 Uhr
Dienstag07:00–12:00 Uhr
Mittwoch07:00–12:30 Uhr
Donnerstag13:30–18:00 Uhr
Freitag07:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Groß-Gerau.

Hundesteuersätze Groß-Gerau — Übersicht 2026

KategorieGroß-GerauØ HessenDifferenz
Ersthund100.0090.00 €+10.00
Zweithund180.00180.00 €0.00
Listenhund / gefährl. Hund600.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Groß-Gerau, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Groß-Gerau 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Groß-Gerau beträgt 100€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 180€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600€ pro Jahr.
  • Groß-Gerau liegt damit 10€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß-Gerau in Hessen.

Die Hundeanmeldung in Groß-Gerau ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Groß-Gerau erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 26.614 Einwohnern ist Groß-Gerau eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß-Gerau zahlen?

Die Kosten für die Hundesteuer in Groß-Gerau richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 100.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 180.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 600 Euro jährlich.

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Die Kosten von 100€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß-Gerau nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß-Gerau

In Groß-Gerau gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß-Gerau zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Groß-Gerau ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 600.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß-Gerau

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß-Gerau beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Groß-Gerau.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Groß-Gerau: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Groß-Gerau sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß-Gerau gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Groß-Gerau speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Groß-Gerau – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Groß-Gerau sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Groß-Gerau.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Groß-Gerau? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Groß-Gerau steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Groß-Gerau über 100.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Groß-Gerau da?

Mit einem Steuersatz von 100€ pro Jahr für den Ersthund liegt Groß-Gerau 10€ über dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Groß-Gerau bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß-Gerau einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (180€ statt 100€).

Bei 26.614 Einwohnern und einer Fläche von 114 km² ist Groß-Gerau als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß-Gerau

Viele Verwaltungen, so oft auch Groß-Gerau, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Groß-Gerau wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Groß-Gerau zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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