Hundesteuer Volkmarsenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Volkmarsen geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Volkmarsen
Zuständiges Amt — Standort Volkmarsen
Hundesteuersätze Volkmarsen — Übersicht 2026
| Kategorie | Volkmarsen | Ø Hessen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 96,00 € | 90,00 € | +6,00 € |
| Zweithund | ca. 192,00 € | 180,00 € | +12,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 500,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Volkmarsen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hundesteuer-Rechner 2026
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Volkmarsen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Volkmarsen beträgt 96 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet ca. 192 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 500 € pro Jahr.
- Volkmarsen liegt damit 6 € über dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
- Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Volkmarsen die 1.-teuerste von 21 Gemeinden.
- Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Volkmarsen den 32.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Volkmarsen in Hessen.
Wer in Volkmarsen (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Volkmarsen derzeit 96,00 € pro Jahr fällig — 6 € über dem Durchschnitt von Hessen.
Mit 6.830 Einwohnern auf 34 km² zählt Volkmarsen zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Volkmarsen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Volkmarsen?
Die Hundesteuer in Volkmarsen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 96,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: ca. 192,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 500,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Volkmarsen auf rund 1.248 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 96€ für Ihren Ersthund können Sie in Volkmarsen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Volkmarsen
Nicht jeder Hundehalter in Volkmarsen muss den vollen Steuersatz von 96 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Volkmarsen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Volkmarsen
Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.
In Volkmarsen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 500,00 € pro Jahr — das ist das 5.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Volkmarsen
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Volkmarsen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Volkmarsen)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Volkmarsen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Volkmarsen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Volkmarsen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Volkmarsen?
Mit einem Steuersatz von 96 € pro Jahr für den Ersthund liegt Volkmarsen 6 € über dem Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.
Im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Volkmarsen damit die 1.-teuerste von 21 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 61 €). Am günstigsten ist Gemünden (Wohra) mit 36 €.
Volkmarsen ist damit die teuerste Gemeinde für Hundehalter im Landkreis Waldeck-Frankenberg.
Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Volkmarsen den 32.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 92 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Volkmarsen liegt 36 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Volkmarsen einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 192 € statt 96 €).
Bei 6.830 Einwohnern und einer Fläche von 34 km² ist Volkmarsen als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Volkmarsen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Volkmarsen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Volkmarsen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Volkmarsen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Volkmarsen
Wie viel Hundesteuer muss ich in Volkmarsen zahlen?
Die Hundesteuer in Volkmarsen liegt bei 96,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 192,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 500,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Volkmarsen?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Volkmarsen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Volkmarsen anzumelden?
Zur Anmeldung in Volkmarsen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.
Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Volkmarsen?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Volkmarsen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Volkmarsen befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Volkmarsen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Volkmarsen ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Volkmarsen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Volkmarsen?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Volkmarsen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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