Hundesteuer Flörsbachtalanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund50,00pro Jahr
Zweithundca. 100,00pro Jahr
Listenhund350,00pro Jahr
vs. Ø Hessen-40,00Differenz

Ersthund-Satz für Flörsbachtal amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Flörsbachtal

BehördeStadtverwaltung FlörsbachtalSteueramt / Gemeindekasse
AdresseHauptstraße 14, 63639 Flörsbachtal

Zuständiges Amt — Standort Flörsbachtal

Öffnungszeiten — Steueramt Flörsbachtal

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag15:00–18:30 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr
Freitag08:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Flörsbachtal.

Hundesteuersätze Flörsbachtal — Übersicht 2026

KategorieFlörsbachtalØ HessenDifferenz
Ersthund50,0090,00 €-40,00
Zweithundca. 100,00180,00 €-80,00
Listenhund / gefährl. Hund350,00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Flörsbachtal). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Flörsbachtal 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Flörsbachtal beträgt 50 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 100 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 350 € pro Jahr.
  • Flörsbachtal liegt damit 40 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Main-Kinzig-Kreis ist Flörsbachtal die 22.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Unter den 408 amtlich verifizierten Gemeinden in Hessen hat Flörsbachtal den 323.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Flörsbachtal in Hessen.

Wer in Flörsbachtal (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Flörsbachtal derzeit 50,00 pro Jahr fällig — 40 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 2.369 Einwohnern auf 44 km² zählt Flörsbachtal zu den Landgemeinden in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Flörsbachtal.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Flörsbachtal?

Die Hundesteuer in Flörsbachtal ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 50,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 100,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 350,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Flörsbachtal auf rund 650. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 50€ für Ihren Ersthund können Sie in Flörsbachtal nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Flörsbachtal

Nicht jeder Hundehalter in Flörsbachtal muss den vollen Steuersatz von 50 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Flörsbachtal bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Flörsbachtal

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Flörsbachtal gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 350,00 € pro Jahr — das ist das 7.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Flörsbachtal

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Flörsbachtal. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Flörsbachtal)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Flörsbachtal: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Flörsbachtal sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Flörsbachtal gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Flörsbachtal?

Mit einem Steuersatz von 50 € pro Jahr für den Ersthund liegt Flörsbachtal 40 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Flörsbachtal zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Main-Kinzig-Kreis ist Flörsbachtal damit die 22.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Gründau mit 24, am teuersten Maintal mit 96.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 amtlich verifizierten Gemeinden in Hessen hat Flörsbachtal den 323.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 21 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60Flörsbachtal liegt 10 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Flörsbachtal einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 100 € statt 50 €).

Bei 2.369 Einwohnern und einer Fläche von 44 km² ist Flörsbachtal als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Flörsbachtal

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Flörsbachtal in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Flörsbachtal wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Flörsbachtal zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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