Hundesteuer Steinau an der Straßeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthundca. 90.00pro Jahr
Zweithundca. 180.00pro Jahr
Listenhundca. 900.00pro Jahr

Für Steinau an der Straße liegt uns noch kein amtlich verifizierter Satz vor — angezeigt wird der Richtwert für Hessen. Verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde; verifizierte Werte ergänzen wir laufend.

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Kontakt — Stadtverwaltung Steinau an der Straße

BehördeStadtverwaltung Steinau an der StraßeSteueramt / Gemeindekasse
AdresseBrüder-Grimm-Straße 47, 36396 Steinau an der Straße
Telefon06663 9730

Zuständiges Amt — Standort Steinau an der Straße

Öffnungszeiten — Steueramt Steinau an der Straße

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–12:00 Uhr
Dienstag08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr
Mittwoch08:00–12:00 Uhr
Donnerstag08:00–12:00 Uhr, 13:30–17:00 Uhr
Freitag08:00–13:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Steinau an der Straße.

Hundesteuersätze Steinau an der Straße — Übersicht 2026

KategorieSteinau an der StraßeØ HessenDifferenz
Ersthundca. 90.0090.00 €0.00
Zweithundca. 180.00180.00 €0.00
Listenhund / gefährl. Hundca. 900.00

Richtwerte auf Basis des Landesniveaus Hessen — für Steinau an der Straße liegt noch kein verifizierter Satz vor. Verbindlich ist die kommunale Hundesteuersatzung. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. Juni 2026

Hundesteuer Steinau an der Straße 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Steinau an der Straße beträgt ca. 90 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 180 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 900 € pro Jahr.
  • Steinau an der Straße liegt damit genau im Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Steinau an der Straße in Hessen.

Wer in Steinau an der Straße (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Steinau an der Straßederzeit ca. 90.00 pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Hessen.

Mit 10.381 Einwohnern auf 13 km² zählt Steinau an der Straße zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Steinau an der Straße.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Steinau an der Straße?

Die Hundesteuer in Steinau an der Straße ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: ca. 90.00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 180.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 900.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Steinau an der Straße auf rund 1.170. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von ca. 90€ für Ihren Ersthund können Sie in Steinau an der Straße nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Steinau an der Straße

Nicht jeder Hundehalter in Steinau an der Straße muss den vollen Steuersatz von ca. 90 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Steinau an der Straße bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Steinau an der Straße

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Steinau an der Straße gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 900.00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Steinau an der Straße

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Steinau an der Straße beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Steinau an der Straße.

  • Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Steinau an der Straße: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Steinau an der Straße sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen kann dieser zwingend verlangt werden
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Steinau an der Straße gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen

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Hundemarke verloren in Steinau an der Straße – Was tun?

Die Hundesteuermarke gilt in Steinau an der Straße als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  • Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Steinau an der Straße.
  • Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
  • Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Hessen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Steinau an der Straße, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.

Ist die Hundesteuer in Steinau an der Straße steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Steinau an der Straße über ca. 90.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Steinau an der Straße?

Mit einem Steuersatz von ca. 90 € pro Jahr für den Ersthund liegt Steinau an der Straße genau im Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Steinau an der Straße einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 180 € statt ca. 90 €).

Bei 10.381 Einwohnern und einer Fläche von 13 km² ist Steinau an der Straße als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Steinau an der Straße

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Steinau an der Straße in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Steinau an der Straße wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Steinau an der Straße zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Steinau an der Straße

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