Hundesteuer Gründauanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: HybridRasseliste: eingeschränkt
Ersthund24,00 €pro Jahr
Zweithundca. 48,00 €pro Jahr
Listenhund240,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen-66,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Gründau geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Gründau

BehördeStadtverwaltung GründauSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Main-Kinzig-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Gründau

Hundesteuersätze Gründau — Übersicht 2026

KategorieGründauØ HessenDifferenz
Ersthund24,00 €90,00 €-66,00 €
Zweithundca. 48,00 €180,00 €-132,00 €
Listenhund / gefährl. Hund240,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Gründau). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Gründau 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Gründau beträgt 24 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 48 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240 € pro Jahr.
  • Gründau liegt damit 66 € unter dem Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Main-Kinzig-Kreis ist Gründau die 29.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Gründau den 408.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Gründau in Hessen.

Wer in Gründau (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Gründau derzeit 24,00 € pro Jahr fällig — 66 € unter dem Durchschnitt von Hessen.

Mit 14.838 Einwohnern auf 126 km² zählt Gründau zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Gründau.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Gründau?

Die Hundesteuer in Gründau ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 24,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 48,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 240,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Gründau auf rund 312 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Gründau

Nicht jeder Hundehalter in Gründau muss den vollen Steuersatz von 24 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Gründau bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Gründau

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Gründau gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 240,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Gründau

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Gründau. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Gründau)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Gründau: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Gründau sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Gründau gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Gründau?

Mit einem Steuersatz von 24 € pro Jahr für den Ersthund liegt Gründau 66 € unter dem Durchschnitt von Hessen. Das macht Gründau zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Hessen.

Im Main-Kinzig-Kreis ist Gründau damit die 29.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €)..

Gründau ist damit die günstigste Gemeinde für Hundehalter im Main-Kinzig-Kreis.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Gründau den 408.-höchsten Ersthund-Satz. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Gründau liegt 36 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Gründau einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 48 € statt 24 €).

Bei 14.838 Einwohnern und einer Fläche von 126 km² ist Gründau als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Gründau

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Gründau in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Gründau wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Gründau zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gründau

Wie viel Hundesteuer muss ich in Gründau zahlen?

Die Hundesteuer in Gründau liegt bei 24,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 48,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 240,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Gründau?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Gründau oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Gründau anzumelden?

Zur Anmeldung in Gründau benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Gründau?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Gründau bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Gründau befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Gründau oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Gründau ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Gründau erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Gründau?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Gründau fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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