Hundesteuer Fränkisch-Crumbachanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund82.00pro Jahr
Zweithund148.00pro Jahr
Listenhund492.00pro Jahr
vs. Ø Hessen-8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Fränkisch-Crumbach

BehördeStadtverwaltung Fränkisch-CrumbachSteueramt / Gemeindekasse
AdresseRodensteiner Str. 8, 64407 Fränkisch-Crumbach

Zuständiges Amt — Standort Fränkisch-Crumbach

Öffnungszeiten — Steueramt Fränkisch-Crumbach

TagÖffnungszeiten
Montag08:30–12:00 Uhr
Dienstag08:30–12:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag08:30–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag08:30–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Fränkisch-Crumbach.

Hundesteuersätze Fränkisch-Crumbach — Übersicht 2026

KategorieFränkisch-CrumbachØ HessenDifferenz
Ersthund82.0090.00 €-8.00
Zweithund148.00180.00 €-32.00
Listenhund / gefährl. Hund492.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Fränkisch-Crumbach, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Fränkisch-Crumbach 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Fränkisch-Crumbach beträgt 82€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 148€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 492€ pro Jahr.
  • Fränkisch-Crumbach liegt damit 8€ unter dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in Hessen.

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Fränkisch-Crumbach leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Fränkisch-Crumbach.

Bei einer Bevölkerung von 3.035 Einwohnern ist Fränkisch-Crumbach eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Fränkisch-Crumbach zahlen?

Hundehalter in Fränkisch-Crumbach müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 82.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 148.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 492 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 82€ für Ihren Ersthund können Sie in Fränkisch-Crumbach nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Fränkisch-Crumbach

Die Hundesteuersatzung von Fränkisch-Crumbach sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 82.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Fränkisch-Crumbach zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Fränkisch-Crumbach ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 492.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Fränkisch-Crumbach

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Fränkisch-Crumbach beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Fränkisch-Crumbach.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Fränkisch-Crumbach: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Fränkisch-Crumbach sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Fränkisch-Crumbach gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Fränkisch-Crumbach speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Fränkisch-Crumbach – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Fränkisch-Crumbach sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Fränkisch-Crumbach.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Fränkisch-Crumbach? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Fränkisch-Crumbach steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Fränkisch-Crumbach über 82.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Fränkisch-Crumbach da?

Mit einem Steuersatz von 82€ pro Jahr für den Ersthund liegt Fränkisch-Crumbach 8€ unter dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Fränkisch-Crumbach bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Fränkisch-Crumbach einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (148€ statt 82€).

Bei 3.035 Einwohnern und einer Fläche von 130 km² ist Fränkisch-Crumbach als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Fränkisch-Crumbach

Viele Verwaltungen, so oft auch Fränkisch-Crumbach, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Fränkisch-Crumbach wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Fränkisch-Crumbach zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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