Hundesteuer Höchst im Odenwaldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🔄 Steuermarke 2026: Hybrid⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund98.00pro Jahr
Zweithund176.00pro Jahr
Listenhund588.00pro Jahr
vs. Ø Hessen+8.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Höchst im Odenwald

BehördeStadtverwaltung Höchst im OdenwaldSteueramt / Gemeindekasse
AdresseMontmelianer Pl. 4, 64739 Höchst im Odenwald
Telefon06163 7080

Zuständiges Amt — Standort Höchst im Odenwald

Öffnungszeiten — Steueramt Höchst im Odenwald

TagÖffnungszeiten
Montag09:00–12:00 Uhr
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Mittwoch09:00–12:00 Uhr
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Freitag09:00–12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Höchst im Odenwald.

Hundesteuersätze Höchst im Odenwald — Übersicht 2026

KategorieHöchst im OdenwaldØ HessenDifferenz
Ersthund98.0090.00 €+8.00
Zweithund176.00180.00 €-4.00
Listenhund / gefährl. Hund588.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Höchst im Odenwald, Statistisches Landesamt Hessen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Höchst im Odenwald 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Höchst im Odenwald beträgt 98€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 176€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 588€ pro Jahr.
  • Höchst im Odenwald liegt damit 8€ über dem Durchschnitt von Hessen (90€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Höchst im Odenwald in Hessen.

Sie möchten Ihren Hund in Höchst im Odenwald anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Hessen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.

Bei einer Bevölkerung von 10.320 Einwohnern ist Höchst im Odenwald eine von vielen Gemeinden in Hessen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Höchst im Odenwald zahlen?

Hundehalter in Höchst im Odenwald müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 98.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 176.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 588 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 98€ für Ihren Ersthund können Sie in Höchst im Odenwald nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Höchst im Odenwald

Die Hundesteuersatzung von Höchst im Odenwald sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 98.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Höchst im Odenwald zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Hessen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Höchst im Odenwald ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 588.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Höchst im Odenwald

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Höchst im Odenwald beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Höchst im Odenwald.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Hessen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Höchst im Odenwald: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Höchst im Odenwald sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Hessen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Höchst im Odenwald gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Höchst im Odenwald speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Höchst im Odenwald – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Höchst im Odenwald sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Höchst im Odenwald.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Höchst im Odenwald? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Hessen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Höchst im Odenwald steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Höchst im Odenwald über 98.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Höchst im Odenwald da?

Mit einem Steuersatz von 98€ pro Jahr für den Ersthund liegt Höchst im Odenwald 8€ über dem Durchschnitt von Hessen. Der Steuersatz in Höchst im Odenwald bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Hessen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Höchst im Odenwald einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (176€ statt 98€).

Bei 10.320 Einwohnern und einer Fläche von 126 km² ist Höchst im Odenwald als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Höchst im Odenwald

Viele Verwaltungen, so oft auch Höchst im Odenwald, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Höchst im Odenwald wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Höchst im Odenwald zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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