Hundesteuer Hohensteinanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund90,00 €pro Jahr
Zweithundca. 180,00 €pro Jahr
Listenhund540,00 €pro Jahr
vs. Ø Hessen0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Hohenstein geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Hohenstein

BehördeStadtverwaltung HohensteinSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Rheingau-Taunus-Kreis.

Zuständiges Amt — Standort Hohenstein

Hundesteuersätze Hohenstein — Übersicht 2026

KategorieHohensteinØ HessenDifferenz
Ersthund90,00 €90,00 €0,00 €
Zweithundca. 180,00 €180,00 €0,00 €
Listenhund / gefährl. Hund540,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Hohenstein). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Hohenstein 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Hohenstein beträgt 90 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 180 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 540 € pro Jahr.
  • Hohenstein liegt damit genau im Durchschnitt von Hessen (90 €).
  • Im Rheingau-Taunus-Kreis ist Hohenstein die 3.-teuerste von 17 Gemeinden.
  • Unter den 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Hohenstein den 53.-höchsten Satz (Landes-Median: 60 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hohenstein in Hessen.

Wer in Hohenstein (Hessen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Hohenstein derzeit 90,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Hessen.

Mit 6.212 Einwohnern auf 144 km² zählt Hohenstein zu den Kleinstadtn in Hessen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Hohenstein.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Hohenstein?

Die Hundesteuer in Hohenstein ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 90,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 180,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 540,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Hohenstein auf rund 1.170 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hohenstein

Nicht jeder Hundehalter in Hohenstein muss den vollen Steuersatz von 90 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hohenstein bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Hohenstein

Hessen führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Hohenstein gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 540,00 € pro Jahr — das ist das 6.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hohenstein

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Hohenstein. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Hohenstein)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Hohenstein: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Hohenstein sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Hessen für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, für alle anderen freiwillig
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hohenstein gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Hessen

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Hessen →

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Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Hohenstein?

Mit einem Steuersatz von 90 € pro Jahr für den Ersthund liegt Hohenstein genau im Durchschnitt von Hessen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Hessen.

Im Rheingau-Taunus-Kreis ist Hohenstein damit die 3.-teuerste von 17 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 80 €). Am günstigsten ist Taunusstein mit 60 €, am teuersten Bad Schwalbach mit 125 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 408 geprüften Gemeinden in Hessen hat Hohenstein den 53.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 87 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 60 € — Hohenstein liegt 30 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hohenstein einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 180 € statt 90 €).

Bei 6.212 Einwohnern und einer Fläche von 144 km² ist Hohenstein als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hohenstein

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Hohenstein in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Hohenstein wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Hohenstein zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hohenstein

Wie viel Hundesteuer muss ich in Hohenstein zahlen?

Die Hundesteuer in Hohenstein liegt bei 90,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 180,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 540,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Hohenstein?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Hohenstein oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Hohenstein anzumelden?

Zur Anmeldung in Hohenstein benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Hessen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Hessen Pflicht für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde) — für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Hohenstein?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Hohenstein bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Hohenstein befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Hohenstein oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Hohenstein ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Hohenstein erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Hohenstein?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Hohenstein fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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