Hundesteuer Alt Bukowanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund47.00pro Jahr
Zweithund85.00pro Jahr
Listenhund282.00pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-3.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Alt Bukow

BehördeStadtverwaltung Alt BukowSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAm Markt 1, 18233 Neubukow

Zuständiges Amt — Standort Alt Bukow

Öffnungszeiten — Steueramt Alt Bukow

TagÖffnungszeiten
Montaggeschlossen
Dienstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag09:00–12:00 Uhr, 14:00–17:00 Uhr
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Alt Bukow.

Hundesteuersätze Alt Bukow — Übersicht 2026

KategorieAlt BukowØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund47.0050.00 €-3.00
Zweithund85.00100.00 €-15.00
Listenhund / gefährl. Hund282.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Alt Bukow, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Alt Bukow 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Alt Bukow beträgt 47€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 85€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 282€ pro Jahr.
  • Alt Bukow liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Alt Bukow in Mecklenburg-Vorpommern.

Hundehalter in Alt Bukow müssen ihren Hund steuerlich registrieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Aufwandsteuer fließen direkt in den Haushalt von Alt Bukow. Informieren Sie sich hier über die exakten Kosten für Erst- und Zweithunde sowie gesetzliche Pflichten.

Bei einer Bevölkerung von 516 Einwohnern ist Alt Bukow eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Alt Bukow zahlen?

Hundehalter in Alt Bukow müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 47.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 85.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 282 Euro jährlich.

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Die Kosten von 47€ für Ihren Ersthund können Sie in Alt Bukow nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Alt Bukow

Die Hundesteuersatzung von Alt Bukow sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 47.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Alt Bukow zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Alt Bukow ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 282.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Alt Bukow

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Alt Bukow beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Alt Bukow.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Alt Bukow: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Alt Bukow sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Mecklenburg-Vorpommern häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Alt Bukow gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Alt Bukow speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Alt Bukow – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Alt Bukow sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Alt Bukow.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Alt Bukow? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Mecklenburg-Vorpommern sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Alt Bukow steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Alt Bukow über 47.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Alt Bukow da?

Mit einem Steuersatz von 47€ pro Jahr für den Ersthund liegt Alt Bukow 3€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Alt Bukow bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Alt Bukow einen Aufschlag von 81% gegenüber dem Ersthund (85€ statt 47€).

Bei 516 Einwohnern und einer Fläche von 186 km² ist Alt Bukow als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Alt Bukow

Viele Verwaltungen, so oft auch Alt Bukow, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Alt Bukow wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Alt Bukow zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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