Hundesteuer Lockwischanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch⚠️ Rasseliste: eingeschränkt
Ersthund38.00pro Jahr
Zweithund68.00pro Jahr
Listenhund228.00pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern-12.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Lockwisch

BehördeStadtverwaltung LockwischSteueramt / Gemeindekasse

Zuständiges Amt — Standort Lockwisch

Öffnungszeiten — Steueramt Lockwisch

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Lockwisch über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Lockwisch — Übersicht 2026

KategorieLockwischØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund38.0050.00 €-12.00
Zweithund68.00100.00 €-32.00
Listenhund / gefährl. Hund228.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Lockwisch, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Lockwisch 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lockwisch beträgt 38€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 68€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 228€ pro Jahr.
  • Lockwisch liegt damit 12€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lockwisch in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Hundeanmeldung in Lockwisch ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Lockwisch erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 369 Einwohnern ist Lockwisch eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lockwisch zahlen?

Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Lockwisch bei 38.00 Euro. Ein Zweithund kostet 68.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-­lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 228 Euro jährlich.

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Die Kosten von 38€ für Ihren Ersthund können Sie in Lockwisch nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lockwisch

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Lockwisch eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lockwisch zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Lockwisch ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 228.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lockwisch

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Lockwisch beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Lockwisch.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lockwisch: So funktioniert es

Das Steueramt Lockwisch benötigt für eine erfolgreiche steuerliche Registrierung in der Regel diese Basis-Dokumente:

  • Ihren Personalausweis
  • Den Impfpass des Tieres inklusive der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Den unterschriebenen Antrag auf Hundeanmeldung

Denken Sie zudem daran, dass in weiten Teilen von Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lockwisch gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 39% bietet Lockwischhervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern generell Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Lockwisch speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Lockwisch – Was tun?

Ein Verlust der Hundesteuermarke kommt häufig vor. Die Plakette ist jedoch als offizieller Nachweis der Steuerzahlung zwingend erforderlich. Wenn Ihr Hund die aktuelle Marke verloren hat, gehen Sie in Lockwisch wie folgt vor:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Lockwisch.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Pflegehunde genießen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerliche Sonderstellung: Während der Übergangszeit (meist bis zu zwei Monate) entfällt die Steuerpflicht in Lockwisch. Erst wenn die Pflegezeit überschritten wird, greift die normale Hundesteuerpflicht auch für Pflegehunde.

Ist die Hundesteuer in Lockwisch steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Lockwisch über 38.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Lockwisch da?

Mit einem Steuersatz von 38€ pro Jahr für den Ersthund liegt Lockwisch 12€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Lockwisch bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lockwisch einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (68€ statt 38€).

Bei 369 Einwohnern und einer Fläche von 148 km² ist Lockwisch als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lockwisch

In Lockwisch stehen die Anmeldeformulare zur Hundesteuer sowohl digital als auch in Papierform bereit. Bei der Anmeldung empfehlen wir, sofort das SEPA-Lastschriftverfahren zu wählen – so vermeiden Sie Säumniszuschläge bei verpassten Zahlungsfristen.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lockwisch wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Lockwisch zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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