Hundesteuer Lüdersdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: KlassischRasseliste: eingeschränkt
Ersthund55,00 €pro Jahr
Zweithundca. 110,00 €pro Jahr
Listenhundca. 700,00 €pro Jahr
vs. Ø Mecklenburg-Vorpommern+5,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Lüdersdorf aus der kommunalen Hundesteuersatzung entnommen (unten verlinkt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Lüdersdorf

BehördeStadtverwaltung LüdersdorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständiges Amt — Standort Lüdersdorf

Hundesteuersätze Lüdersdorf — Übersicht 2026

KategorieLüdersdorfØ Mecklenburg-VorpommernDifferenz
Ersthund55,00 €50,00 €+5,00 €
Zweithundca. 110,00 €100,00 €+10,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 700,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (Quelle: Hundesteuersatzung Lüdersdorf, amtlich). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Lüdersdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Lüdersdorf beträgt 55 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet ca. 110 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 700 € pro Jahr.
  • Lüdersdorf liegt damit 5 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50 €).
  • Im Mecklenburg-Vorpommern ist Lüdersdorf die 7.-teuerste von 667 Gemeinden.
  • Unter den 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Lüdersdorf den 12.-höchsten Satz (Landes-Median: 47 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lüdersdorf in Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle: Hundesteuersatzung Lüdersdorf (amtliches Dokument)

Wer in Lüdersdorf (Mecklenburg-Vorpommern) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lüdersdorf derzeit 55,00 € pro Jahr fällig — 5 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern.

Mit 5.316 Einwohnern auf 47 km² zählt Lüdersdorf zu den Kleinstadtn in Mecklenburg-Vorpommern. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lüdersdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lüdersdorf?

Die Hundesteuer in Lüdersdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 55,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: ca. 110,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: ca. 700,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lüdersdorf auf rund 715 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 55€ für Ihren Ersthund können Sie in Lüdersdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lüdersdorf

Nicht jeder Hundehalter in Lüdersdorf muss den vollen Steuersatz von 55 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lüdersdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lüdersdorf

Mecklenburg-Vorpommern führt eine Rasseliste: Bestimmte Rassen gelten per Hundeverordnung als gefährlich und unterliegen besonderen Auflagen wie Leinen- und Maulkorbzwang sowie einem Wesenstest.

In Lüdersdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 700,00 € pro Jahr — das ist das 12.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lüdersdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lüdersdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Lüdersdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Lüdersdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lüdersdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Mecklenburg-Vorpommern keine landesweite Pflicht, aber dringend empfohlen
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lüdersdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Lüdersdorf gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Mecklenburg-Vorpommern →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lüdersdorf?

Mit einem Steuersatz von 55 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lüdersdorf 5 € über dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Mecklenburg-Vorpommern ist Lüdersdorf damit die 7.-teuerste von 667 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 50 €). Am günstigsten ist Stavenhagen mit 20 €, am teuersten Roggentin mit 108 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 46 geprüften Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hat Lüdersdorf den 12.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 76 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 47 € — Lüdersdorf liegt 8 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lüdersdorf einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (ca. 110 € statt 55 €).

Bei 5.316 Einwohnern und einer Fläche von 47 km² ist Lüdersdorf als Kleinstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lüdersdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lüdersdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Lüdersdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lüdersdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lüdersdorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Lüdersdorf zahlen?

Die Hundesteuer in Lüdersdorf liegt bei 55,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet ca. 110,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 700,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Lüdersdorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Lüdersdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Lüdersdorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Lüdersdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Je nach Gemeinde kann zusätzlich ein Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung verlangt werden.

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine landesweite Versicherungspflicht — eine Hundehaftpflicht ist aber dringend empfohlen. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Lüdersdorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Lüdersdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Lüdersdorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Lüdersdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Lüdersdorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Lüdersdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Lüdersdorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Lüdersdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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