Hundesteuer Priepertanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Priepert
Zuständiges Amt — Standort Priepert
Öffnungszeiten — Steueramt Priepert
ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Priepert über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.
Hundesteuersätze Priepert — Übersicht 2026
| Kategorie | Priepert | Ø Mecklenburg-Vorpommern | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 40.00 € | 50.00 € | -10.00 € |
| Zweithund | 72.00 € | 100.00 € | -28.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 240.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Priepert, Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Priepert 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Priepert beträgt 40€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 72€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 240€ pro Jahr.
- Priepert liegt damit 10€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern (50€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Priepert in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Auch wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner im schönen Priepert leben, kommen Sie um die Anmeldung beim Steueramt nicht herum. Hier erfahren Sie alles zu den aktuellen Gebühren, Fristen und Vorgaben für Priepert.
Bei einer Bevölkerung von 308 Einwohnern ist Priepert eine von vielen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Priepert zahlen?
Der jährliche Steuersatz für den Ersthund liegt in Priepert bei 40.00 Euro. Ein Zweithund kostet 72.00 Euro pro Jahr. Diese Beträge werden vierteljahr-lich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung fällig. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 240 Euro jährlich.
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Die Kosten von 40€ für Ihren Ersthund können Sie in Priepert nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Priepert
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie in Priepert eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Typische Fälle, die zu einer Steuerbefreiung führen können, sind:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Priepert zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Mecklenburg-Vorpommern als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Priepert ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 240.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Priepert
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Priepert beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Priepert.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Priepert: So funktioniert es
Zur reibungslosen Anmeldung im Steueramt von Priepert sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundehaftpflichtversicherung: In Mecklenburg-Vorpommern kann der Nachweis zwingend verlangt werden.
- Impfpass / EU-Heimtierausweis mit aktueller Chipnummer
- Ggf. Nachweis über die Herkunft (Tierheim-Bescheinigung für evt. Steuerbefreiung)
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Priepert gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 30% bietet Prieperthervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Mecklenburg-Vorpommern generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Priepert speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Priepert – Was tun?
Die Steuermarke gilt in Priepert als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, müssen Sie dies dem Steueramt melden und eine Ersatzmarke beantragen:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Priepert.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege (z.B. aus dem Tierschutz), gilt in vielen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eine steuerfreie Dauer von bis zu zwei Monaten. Befindet sich der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Priepert, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden – auch dann, wenn er noch auf eine finale Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Priepert steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Priepert über 40.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Priepert da?
Mit einem Steuersatz von 40€ pro Jahr für den Ersthund liegt Priepert 10€ unter dem Durchschnitt von Mecklenburg-Vorpommern. Der Steuersatz in Priepert bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Mecklenburg-Vorpommern.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Priepert einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (72€ statt 40€).
Bei 308 Einwohnern und einer Fläche von 184 km² ist Priepert als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Priepert
Das Hundeanmeldeformular können Sie in Priepert häufig direkt auf der Website der Stadtverwaltung herunterladen. Alternativ erhalten Sie es im Bürgerbüro. Tipp: Richten Sie gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat ein, damit die Hundesteuer automatisch abgebucht wird.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Priepert wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Priepert zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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