Hundesteuer Leezdorfanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund72,00 €pro Jahr
Zweithund108,00 €pro Jahr
Listenhund600,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen0,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Leezdorf geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Leezdorf

BehördeStadtverwaltung LeezdorfSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Aurich.

Zuständiges Amt — Standort Leezdorf

Hundesteuersätze Leezdorf — Übersicht 2026

KategorieLeezdorfØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund72,00 €72,00 €0,00 €
Zweithund108,00 €144,00 €-36,00 €
Listenhund / gefährl. Hund600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Leezdorf). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Leezdorf 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Leezdorf beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 108 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Leezdorf liegt damit genau im Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Aurich ist Leezdorf die 3.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Leezdorf den 138.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Leezdorf in Niedersachsen.

Wer in Leezdorf (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Leezdorf derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.850 Einwohnern auf 17 km² zählt Leezdorf zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Leezdorf.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Leezdorf?

Die Hundesteuer in Leezdorf ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 108,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Leezdorf auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Leezdorf nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Leezdorf

Nicht jeder Hundehalter in Leezdorf muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Leezdorf bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Leezdorf

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Leezdorf gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 8.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Leezdorf

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Leezdorf. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Leezdorf)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Leezdorf: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Leezdorf sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Leezdorf gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Leezdorf?

Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Leezdorf genau im Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Aurich ist Leezdorf damit die 3.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 65 €). Am günstigsten ist Ihlow mit 40 €, am teuersten Juist mit 124 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Leezdorf den 138.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 85 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Leezdorf liegt 24 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Leezdorf einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (108 € statt 72 €).

Bei 1.850 Einwohnern und einer Fläche von 17 km² ist Leezdorf als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Leezdorf

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Leezdorf in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Leezdorf wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Leezdorf zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leezdorf

Wie viel Hundesteuer muss ich in Leezdorf zahlen?

Die Hundesteuer in Leezdorf liegt bei 72,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 108,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Leezdorf?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Leezdorf oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Leezdorf anzumelden?

Zur Anmeldung in Leezdorf benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Leezdorf?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Leezdorf bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Leezdorf befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Leezdorf oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Leezdorf ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Leezdorf erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Leezdorf?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Leezdorf fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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