Hundesteuer Beverstedtanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Beverstedt geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Beverstedt
Zuständiges Amt — Standort Beverstedt
Hundesteuersätze Beverstedt — Übersicht 2026
| Kategorie | Beverstedt | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 72,00 € | 72,00 € | 0,00 € |
| Zweithund | 90,00 € | 144,00 € | -54,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 720,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Beverstedt). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Beverstedt 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Beverstedt beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 90 € pro Jahr (25 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 720 € pro Jahr.
- Beverstedt liegt damit genau im Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Cuxhaven ist Beverstedt die 3.-teuerste von 29 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Beverstedt den 142.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Beverstedt in Niedersachsen.
Wer in Beverstedt (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Beverstedt derzeit 72,00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 13.694 Einwohnern auf 58 km² zählt Beverstedt zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Beverstedt.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Beverstedt?
Die Hundesteuer in Beverstedt ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 72,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 90,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 25 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 720,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Beverstedt auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Beverstedt nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Beverstedt
Nicht jeder Hundehalter in Beverstedt muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Beverstedt bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Beverstedt
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Beverstedt gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 720,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Beverstedt
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Beverstedt. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Beverstedt)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Beverstedt: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Beverstedt sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Beverstedt gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Beverstedt gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Beverstedt?
Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Beverstedt genau im Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.
Im Landkreis Cuxhaven ist Beverstedt damit die 3.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 55 €). Am günstigsten ist Steinau mit 32 €, am teuersten Cuxhaven mit 96 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Beverstedt den 142.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 84 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Beverstedt liegt 24 € darüber.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Beverstedt einen Aufschlag von 25 % gegenüber dem Ersthund (90 € statt 72 €).
Bei 13.694 Einwohnern und einer Fläche von 58 km² ist Beverstedt als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Beverstedt
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Beverstedt in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Beverstedt wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Beverstedt zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Beverstedt
Wie viel Hundesteuer muss ich in Beverstedt zahlen?
Die Hundesteuer in Beverstedt liegt bei 72,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 90,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 720,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Beverstedt?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Beverstedt oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Beverstedt anzumelden?
Zur Anmeldung in Beverstedt benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Beverstedt?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Beverstedt bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Beverstedt befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Beverstedt oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Beverstedt ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Beverstedt erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Beverstedt?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Beverstedt fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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