Hundesteuer Cadenbergeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund60,00 €pro Jahr
Zweithund90,00 €pro Jahr
Listenhund200,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-12,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Cadenberge geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Cadenberge

BehördeStadtverwaltung CadenbergeSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Cuxhaven.

Zuständiges Amt — Standort Cadenberge

Hundesteuersätze Cadenberge — Übersicht 2026

KategorieCadenbergeØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund60,00 €72,00 €-12,00 €
Zweithund90,00 €144,00 €-54,00 €
Listenhund / gefährl. Hund200,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Cadenberge). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Cadenberge 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Cadenberge beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 90 € pro Jahr (50 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 200 € pro Jahr.
  • Cadenberge liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Cuxhaven ist Cadenberge die 9.-teuerste von 29 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Cadenberge den 298.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Cadenberge in Niedersachsen.

Wer in Cadenberge (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Cadenberge derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 4.210 Einwohnern auf 90 km² zählt Cadenberge zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Cadenberge.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Cadenberge?

Die Hundesteuer in Cadenberge ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 90,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 200,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Cadenberge auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Cadenberge nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Cadenberge

Nicht jeder Hundehalter in Cadenberge muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Cadenberge bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Cadenberge

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Cadenberge gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 200,00 € pro Jahr — das ist das 3.3-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Cadenberge

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Cadenberge. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Cadenberge)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Cadenberge: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Cadenberge sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Cadenberge gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 35 % bietet Cadenberge gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Cadenberge?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Cadenberge 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Cuxhaven ist Cadenberge damit die 9.-teuerste von 29 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 55 €). Am günstigsten ist Steinau mit 32 €, am teuersten Cuxhaven mit 96 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Cadenberge den 298.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 67 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Cadenberge liegt 12 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Cadenberge einen Aufschlag von 50 % gegenüber dem Ersthund (90 € statt 60 €).

Bei 4.210 Einwohnern und einer Fläche von 90 km² ist Cadenberge als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Cadenberge

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Cadenberge in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Cadenberge wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Cadenberge zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Cadenberge

Wie viel Hundesteuer muss ich in Cadenberge zahlen?

Die Hundesteuer in Cadenberge liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 90,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 200,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Cadenberge?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Cadenberge oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Cadenberge anzumelden?

Zur Anmeldung in Cadenberge benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Cadenberge?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Cadenberge bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Cadenberge befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Cadenberge oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Cadenberge ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Cadenberge erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Cadenberge?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Cadenberge fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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