Hundesteuer Stuhranmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund60,00 €pro Jahr
Zweithund60,00 €pro Jahr
Listenhundca. 600,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-12,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Stuhr geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Stuhr

BehördeStadtverwaltung StuhrSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Diepholz.

Zuständiges Amt — Standort Stuhr

Hundesteuersätze Stuhr — Übersicht 2026

KategorieStuhrØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund60,00 €72,00 €-12,00 €
Zweithund60,00 €144,00 €-84,00 €
Listenhund / gefährl. Hundca. 600,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Stuhr). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

Befreiungen / Ermäßigungen (Optional)

Werbeplatz frei: Erreichen Sie Hundehalter in Stuhr — exklusiv, 1 Platz pro Stadt. Jetzt informieren →

Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Stuhr 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Stuhr beträgt 60 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 60 € pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten ca. 600 € pro Jahr.
  • Stuhr liegt damit 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Diepholz ist Stuhr die 13.-teuerste von 49 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Stuhr den 210.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Stuhr in Niedersachsen.

Wer in Stuhr (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Stuhr derzeit 60,00 € pro Jahr fällig — 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 34.176 Einwohnern auf 111 km² zählt Stuhr zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Stuhr.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Stuhr?

Die Hundesteuer in Stuhr ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 60,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 60,00 € pro Jahr
  • Listenhund: ca. 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Stuhr auf rund 780 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

Partner der Redaktion

Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 60€ für Ihren Ersthund können Sie in Stuhr nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

HanseMerkur Krankenversicherung

* = Affiliate / Werbelink

Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Stuhr

Nicht jeder Hundehalter in Stuhr muss den vollen Steuersatz von 60 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Stuhr bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Stuhr

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Stuhr gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von ca. 600,00 € pro Jahr — das ist das 10.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Stuhr

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Stuhr. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Stuhr)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Stuhr: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Stuhr sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Stuhr gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 34 % bietet Stuhr gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

* = Affiliate / Werbelink

Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Stuhr?

Mit einem Steuersatz von 60 € pro Jahr für den Ersthund liegt Stuhr 12 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.

Im Landkreis Diepholz ist Stuhr damit die 13.-teuerste von 49 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 45 €). Am günstigsten ist Hemsloh mit 18 €, am teuersten Aldorf mit 72 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Stuhr den 210.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 77 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Stuhr liegt 12 € darüber.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Stuhr einen Aufschlag von 0 % gegenüber dem Ersthund (60 € statt 60 €).

Bei 34.176 Einwohnern und einer Fläche von 111 km² ist Stuhr als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Stuhr

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Stuhr in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Stuhr wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Stuhr zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Stuhr

Wie viel Hundesteuer muss ich in Stuhr zahlen?

Die Hundesteuer in Stuhr liegt bei 60,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 60,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von ca. 600,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Stuhr?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Stuhr oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Stuhr anzumelden?

Zur Anmeldung in Stuhr benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Stuhr?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Stuhr bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Stuhr befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Stuhr oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Stuhr ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Stuhr erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Stuhr?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Stuhr fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hundesteuer in der Nähe von Stuhr

Hundeversicherungen — Top Empfehlungen 2026

Die Tarife sind beispielhaft und können je nach Hunderasse, Alter und Wohnort variieren. Es handelt sich um unverbindliche Vergleichsinformationen. Stand: 2026.
* = Affiliate / Werbelink