Hundesteuer Groß Berßenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Groß Berßen
Zuständiges Amt — Standort Groß Berßen
Öffnungszeiten — Steueramt Groß Berßen
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 14:30–17:30 Uhr | |
| Dienstag | geschlossen | |
| Mittwoch | 08:30–11:30 Uhr | |
| Donnerstag | geschlossen | |
| Freitag | geschlossen | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Groß Berßen.
Hundesteuersätze Groß Berßen — Übersicht 2026
| Kategorie | Groß Berßen | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 69.00 € | 72.00 € | -3.00 € |
| Zweithund | 124.00 € | 144.00 € | -20.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 414.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Groß Berßen, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Groß Berßen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Groß Berßen beträgt 69€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 124€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 414€ pro Jahr.
- Groß Berßen liegt damit 3€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Berßen in Niedersachsen.
Die Hundeanmeldung in Groß Berßen ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Groß Berßen erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.
Bei einer Bevölkerung von 731 Einwohnern ist Groß Berßen eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Berßen zahlen?
Die Kosten für die Hundesteuer in Groß Berßen richten sich nach der Anzahl der Hunde im Haushalt. Für den ersten Hund werden aktuell 69.00 Euro pro Jahr berechnet. Jeder weitere Hund wird teurer: Für den Zweithund zahlen Sie 124.00 Euro. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 414 Euro jährlich.
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Die Kosten von 69€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Berßen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Berßen
In Groß Berßen gibt es gesetzliche Grundlagen, die bestimmte Hundehalter von der Steuer teilweise oder vollständig befreien. Die Stadtverwaltung prüft hierbei auf Antrag:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Berßen zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Groß Berßen ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 414.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Berßen
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Groß Berßen beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Groß Berßen.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Groß Berßen: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Groß Berßen sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Berßen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Groß Berßen speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Groß Berßen – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Groß Berßen sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Groß Berßen.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Groß Berßen? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Groß Berßen steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Groß Berßen über 69.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Groß Berßen da?
Mit einem Steuersatz von 69€ pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Berßen 3€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Groß Berßen bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Berßen einen Aufschlag von 80% gegenüber dem Ersthund (124€ statt 69€).
Bei 731 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist Groß Berßen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Berßen
Viele Verwaltungen, so oft auch Groß Berßen, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Groß Berßen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Groß Berßen zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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