Hundesteuer Groß Berßenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Groß Berßen geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Groß Berßen
Zuständiges Amt — Standort Groß Berßen
Hundesteuersätze Groß Berßen — Übersicht 2026
| Kategorie | Groß Berßen | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 35,00 € | 72,00 € | -37,00 € |
| Zweithund | 60,00 € | 144,00 € | -84,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 600,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Groß Berßen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Groß Berßen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Groß Berßen beträgt 35 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 60 € pro Jahr (71 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
- Groß Berßen liegt damit 37 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Emsland ist Groß Berßen die 30.-teuerste von 57 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Groß Berßen den 733.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Groß Berßen in Niedersachsen.
Wer in Groß Berßen (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Groß Berßen derzeit 35,00 € pro Jahr fällig — 37 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 731 Einwohnern auf 101 km² zählt Groß Berßen zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Groß Berßen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Groß Berßen?
Die Hundesteuer in Groß Berßen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 35,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 60,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 71 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Groß Berßen auf rund 455 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 35€ für Ihren Ersthund können Sie in Groß Berßen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Groß Berßen
Nicht jeder Hundehalter in Groß Berßen muss den vollen Steuersatz von 35 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Groß Berßen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Groß Berßen
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Groß Berßen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 17.1-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Groß Berßen
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Groß Berßen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Groß Berßen)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Groß Berßen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Groß Berßen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Groß Berßen gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Groß Berßen?
Mit einem Steuersatz von 35 € pro Jahr für den Ersthund liegt Groß Berßen 37 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Groß Berßen zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Emsland ist Groß Berßen damit die 30.-teuerste von 57 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 37 €). Am günstigsten ist Bockhorst mit 19 €, am teuersten Dohren mit 72 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Groß Berßen den 733.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 19 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Groß Berßen liegt 13 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Groß Berßen einen Aufschlag von 71 % gegenüber dem Ersthund (60 € statt 35 €).
Bei 731 Einwohnern und einer Fläche von 101 km² ist Groß Berßen als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Groß Berßen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Groß Berßen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Groß Berßen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Groß Berßen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Groß Berßen
Wie viel Hundesteuer muss ich in Groß Berßen zahlen?
Die Hundesteuer in Groß Berßen liegt bei 35,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 60,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 600,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Groß Berßen?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Groß Berßen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Groß Berßen anzumelden?
Zur Anmeldung in Groß Berßen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Groß Berßen?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Groß Berßen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Groß Berßen befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Groß Berßen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Groß Berßen ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Groß Berßen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Groß Berßen?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Groß Berßen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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