Hundesteuer Lathenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Lathen geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Lathen
Zuständiges Amt — Standort Lathen
Hundesteuersätze Lathen — Übersicht 2026
| Kategorie | Lathen | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 36,00 € | 72,00 € | -36,00 € |
| Zweithund | 48,00 € | 144,00 € | -96,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 420,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Lathen). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Lathen 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Lathen beträgt 36 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 48 € pro Jahr (33 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 420 € pro Jahr.
- Lathen liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Emsland ist Lathen die 23.-teuerste von 57 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Lathen den 646.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Lathen in Niedersachsen.
Wer in Lathen (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Lathen derzeit 36,00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 7.086 Einwohnern auf 57 km² zählt Lathen zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Lathen.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Lathen?
Die Hundesteuer in Lathen ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 36,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 48,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 33 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 420,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Lathen auf rund 468 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 36€ für Ihren Ersthund können Sie in Lathen nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Lathen
Nicht jeder Hundehalter in Lathen muss den vollen Steuersatz von 36 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Lathen bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Lathen
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Lathen gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 420,00 € pro Jahr — das ist das 11.7-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Lathen
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Lathen. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Lathen)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Lathen: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Lathen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Lathen gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 44 % bietet Lathen gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Lathen?
Mit einem Steuersatz von 36 € pro Jahr für den Ersthund liegt Lathen 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Lathen zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Emsland ist Lathen damit die 23.-teuerste von 57 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 37 €). Am günstigsten ist Bockhorst mit 19 €, am teuersten Dohren mit 72 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Lathen den 646.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 28 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Lathen liegt 12 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Lathen einen Aufschlag von 33 % gegenüber dem Ersthund (48 € statt 36 €).
Bei 7.086 Einwohnern und einer Fläche von 57 km² ist Lathen als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Lathen
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Lathen in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Lathen wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Lathen zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lathen
Wie viel Hundesteuer muss ich in Lathen zahlen?
Die Hundesteuer in Lathen liegt bei 36,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 48,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 420,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Lathen?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Lathen oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Lathen anzumelden?
Zur Anmeldung in Lathen benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Lathen?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Lathen bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Lathen befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Lathen oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Lathen ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Lathen erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Lathen?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Lathen fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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