Hundesteuer Bergen an der Dummeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund30,00 €pro Jahr
Zweithund48,00 €pro Jahr
Listenhund624,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-42,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Bergen an der Dumme geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Bergen an der Dumme

BehördeStadtverwaltung Bergen an der DummeSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg.

Zuständiges Amt — Standort Bergen an der Dumme

Hundesteuersätze Bergen an der Dumme — Übersicht 2026

KategorieBergen an der DummeØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund30,00 €72,00 €-42,00 €
Zweithund48,00 €144,00 €-96,00 €
Listenhund / gefährl. Hund624,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Bergen an der Dumme). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Bergen an der Dumme 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Bergen an der Dumme beträgt 30 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 48 € pro Jahr (60 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 624 € pro Jahr.
  • Bergen an der Dumme liegt damit 42 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Bergen an der Dumme die 14.-teuerste von 23 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Bergen an der Dumme den 776.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bergen an der Dumme in Niedersachsen.

Wer in Bergen an der Dumme (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Bergen an der Dumme derzeit 30,00 € pro Jahr fällig — 42 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 1.419 Einwohnern auf 44 km² zählt Bergen an der Dumme zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Bergen an der Dumme.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Bergen an der Dumme?

Die Hundesteuer in Bergen an der Dumme ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 30,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 48,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 60 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 624,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Bergen an der Dumme auf rund 390 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bergen an der Dumme

Nicht jeder Hundehalter in Bergen an der Dumme muss den vollen Steuersatz von 30 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bergen an der Dumme bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Bergen an der Dumme

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Bergen an der Dumme gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 624,00 € pro Jahr — das ist das 20.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bergen an der Dumme

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Bergen an der Dumme. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Bergen an der Dumme)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Bergen an der Dumme: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Bergen an der Dumme sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bergen an der Dumme gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Bergen an der Dumme gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Bergen an der Dumme?

Mit einem Steuersatz von 30 € pro Jahr für den Ersthund liegt Bergen an der Dumme 42 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Bergen an der Dumme zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Bergen an der Dumme damit die 14.-teuerste von 23 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 38 €). Am günstigsten ist Gusborn mit 16 €, am teuersten Hitzacker mit 66 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Bergen an der Dumme den 776.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 14 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Bergen an der Dumme liegt 18 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bergen an der Dumme einen Aufschlag von 60 % gegenüber dem Ersthund (48 € statt 30 €).

Bei 1.419 Einwohnern und einer Fläche von 44 km² ist Bergen an der Dumme als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bergen an der Dumme

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Bergen an der Dumme in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Bergen an der Dumme wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Bergen an der Dumme zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bergen an der Dumme

Wie viel Hundesteuer muss ich in Bergen an der Dumme zahlen?

Die Hundesteuer in Bergen an der Dumme liegt bei 30,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 48,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 624,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Bergen an der Dumme?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Bergen an der Dumme oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Bergen an der Dumme anzumelden?

Zur Anmeldung in Bergen an der Dumme benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Bergen an der Dumme?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Bergen an der Dumme bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Bergen an der Dumme befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Bergen an der Dumme oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Bergen an der Dumme ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Bergen an der Dumme erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Bergen an der Dumme?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Bergen an der Dumme fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hundesteuer in der Nähe von Bergen an der Dumme

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