Hundesteuer Hattenanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Hatten geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.
Kontakt — Stadtverwaltung Hatten
Zuständiges Amt — Standort Hatten
Hundesteuersätze Hatten — Übersicht 2026
| Kategorie | Hatten | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 36,00 € | 72,00 € | -36,00 € |
| Zweithund | 48,00 € | 144,00 € | -96,00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 108,00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Hatten). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan Berrar
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
17.09.2026
Hundesteuer Hatten 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Hatten beträgt 36 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 48 € pro Jahr (33 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 108 € pro Jahr.
- Hatten liegt damit 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Oldenburg ist Hatten die 9.-teuerste von 14 Gemeinden.
- Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Hatten den 688.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
- Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Hatten in Niedersachsen.
Wer in Hatten (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Hatten derzeit 36,00 € pro Jahr fällig — 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 14.688 Einwohnern auf 27 km² zählt Hatten zu den Kleinstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Hatten.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Hatten?
Die Hundesteuer in Hatten ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 36,00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 48,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 33 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 108,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Hatten auf rund 468 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 36€ für Ihren Ersthund können Sie in Hatten nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Hatten
Nicht jeder Hundehalter in Hatten muss den vollen Steuersatz von 36 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Hatten bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Hatten
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Hatten gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 108,00 € pro Jahr — das ist das 3.0-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Hatten
Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Hatten. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.
- Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Hatten)
- Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Hatten: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Hatten sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Hatten gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen
- Steuermarke verloren? — So beantragen Sie Ersatz beim Steueramt.
- Umzug mit Hund — Ummelden ohne doppelte Hundesteuer.
- Hundesteuer absetzen — Warum das privat nicht geht und wann gewerblich doch.
- Befreiung & Ermäßigung — Alle Voraussetzungen im Überblick.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Hatten?
Mit einem Steuersatz von 36 € pro Jahr für den Ersthund liegt Hatten 36 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Hatten zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.
Im Landkreis Oldenburg ist Hatten damit die 9.-teuerste von 14 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 40 €). Am günstigsten ist Groß Ippener mit 24 €, am teuersten Wildeshausen mit 57 €.
Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Hatten den 688.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 24 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Hatten liegt 12 € darunter.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Hatten einen Aufschlag von 33 % gegenüber dem Ersthund (48 € statt 36 €).
Bei 14.688 Einwohnern und einer Fläche von 27 km² ist Hatten als Kleinstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Hatten
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Hatten in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Hatten wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Hatten zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hatten
Wie viel Hundesteuer muss ich in Hatten zahlen?
Die Hundesteuer in Hatten liegt bei 36,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 48,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 108,00 € fällig.
Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Hatten?
Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Hatten oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.
Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Hatten anzumelden?
Zur Anmeldung in Hatten benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.
Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.
Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Hatten?
Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Hatten bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Wann bin ich von der Hundesteuer in Hatten befreit?
Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Hatten oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.
Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Hatten ab?
Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Hatten erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.
Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Hatten?
Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Hatten fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
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