Hundesteuer Bramscheanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Kontakt — Stadtverwaltung Bramsche
Zuständiges Amt — Standort Bramsche
Öffnungszeiten — Steueramt Bramsche
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:00–16:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:00–16:00 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00–12:00 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00–18:00 Uhr | |
| Freitag | 08:00–12:00 Uhr | |
| Samstag | 10:00–12:00 Uhr | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Bramsche.
Hundesteuersätze Bramsche — Übersicht 2026
| Kategorie | Bramsche | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 68.00 € | 72.00 € | -4.00 € |
| Zweithund | 122.00 € | 144.00 € | -22.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 408.00 € | — | — |
Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Bramsche, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. März 2026
Hundesteuer Bramsche 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Bramsche beträgt 68€ pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 122€ pro Jahr.
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 408€ pro Jahr.
- Bramsche liegt damit 4€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Bramsche in Niedersachsen.
Sie möchten Ihren Hund in Bramsche anmelden? Dann sind Sie hier richtig. Als Hundehalter in Niedersachsen sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Vierbeiner beim zuständigen Steueramt zu registrieren und die jährliche Hundesteuer fristgerecht zu bezahlen.
Bei einer Bevölkerung von 31.801 Einwohnern ist Bramsche eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.
Wie viel Hundesteuer muss ich in Bramsche zahlen?
Hundehalter in Bramsche müssen für ihren ersten Hund mit Kosten von 68.00 Euro jährlich rechnen. Wer einen weiteren Hund hält, zahlt 122.00 Euro für den Zweithund. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 408 Euro jährlich.
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Die Kosten von 68€ für Ihren Ersthund können Sie in Bramsche nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Bramsche
Die Hundesteuersatzung von Bramsche sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor. Nicht jeder Hundehalter muss den vollen Steuersatz von 68.00 Euro entrichten. Folgende Befreiungsmöglichkeiten bestehen:
- Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.
Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Bramsche zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")
Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Bramsche ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 408.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Bramsche
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Bramsche beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Bramsche.
- Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
- Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Bramsche: So funktioniert es
Für die Hundeanmeldung in Bramsche sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
- Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Bramsche gut sichtbar am Halsband tragen.
Mit einem Waldanteil von 38% bietet Bramschehervorragende Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie jedoch die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die saisonale Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen generell Leinenpflicht gelten kann.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Bramsche speziell) gesetzliche Pflicht.
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Hundemarke verloren in Bramsche – Was tun?
Ist die Hundemarke verschwunden? In Bramsche sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:
- Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Bramsche.
- Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
- Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Bramsche? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.
Ist die Hundesteuer in Bramsche steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Bramsche über 68.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Bramsche da?
Mit einem Steuersatz von 68€ pro Jahr für den Ersthund liegt Bramsche 4€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Bramsche bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Bramsche einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (122€ statt 68€).
Bei 31.801 Einwohnern und einer Fläche von 178 km² ist Bramsche als Mittelstadt einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Bramsche
Viele Verwaltungen, so oft auch Bramsche, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Bramsche wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Bramsche zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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