Hundesteuer Kirchtimkeanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund35,00 €pro Jahr
Zweithund65,00 €pro Jahr
Listenhund288,00 €pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-37,00 €Differenz

Ersthund-Satz für Kirchtimke geprüft (veröffentlichte Erhebung 2025/2026) — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Kirchtimke

BehördeStadtverwaltung KirchtimkeSteueramt / Gemeindekasse
Zuständiges AmtRichten Sie Anfragen an die zentrale Amts- bzw. Kreisverwaltung im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Zuständiges Amt — Standort Kirchtimke

Hundesteuersätze Kirchtimke — Übersicht 2026

KategorieKirchtimkeØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund35,00 €72,00 €-37,00 €
Zweithund65,00 €144,00 €-79,00 €
Listenhund / gefährl. Hund288,00 €——

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Kirchtimke). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 17.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

17.09.2026

Hundesteuer Kirchtimke 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Kirchtimke beträgt 35 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 65 € pro Jahr (86 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 288 € pro Jahr.
  • Kirchtimke liegt damit 37 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist Kirchtimke die 31.-teuerste von 55 Gemeinden.
  • Unter den 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Kirchtimke den 729.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Kirchtimke in Niedersachsen.

Wer in Kirchtimke (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Kirchtimke derzeit 35,00 € pro Jahr fällig — 37 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 969 Einwohnern auf 76 km² zählt Kirchtimke zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Kirchtimke.

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Kirchtimke?

Die Hundesteuer in Kirchtimke ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 35,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 65,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 86 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 288,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Kirchtimke auf rund 455 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 35€ für Ihren Ersthund können Sie in Kirchtimke nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Kirchtimke

Nicht jeder Hundehalter in Kirchtimke muss den vollen Steuersatz von 35 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Kirchtimke bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Kirchtimke

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Kirchtimke gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 288,00 € pro Jahr — das ist das 8.2-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Kirchtimke

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Kirchtimke. Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Kirchtimke)
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Kirchtimke: So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Kirchtimke sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Kirchtimke gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 38 % bietet Kirchtimke gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →

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Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Kirchtimke?

Mit einem Steuersatz von 35 € pro Jahr für den Ersthund liegt Kirchtimke 37 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Kirchtimke zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist Kirchtimke damit die 31.-teuerste von 55 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 37 €). Am günstigsten ist Oerel mit 16 €, am teuersten Kirchwalsede mit 70 €.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 geprüften Gemeinden in Niedersachsen hat Kirchtimke den 729.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 19 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48 € — Kirchtimke liegt 13 € darunter.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Kirchtimke einen Aufschlag von 86 % gegenüber dem Ersthund (65 € statt 35 €).

Bei 969 Einwohnern und einer Fläche von 76 km² ist Kirchtimke als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Kirchtimke

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Kirchtimke in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Kirchtimke wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Kirchtimke zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kirchtimke

Wie viel Hundesteuer muss ich in Kirchtimke zahlen?

Die Hundesteuer in Kirchtimke liegt bei 35,00 € pro Jahr für den Ersthund. Ein Zweithund kostet 65,00 €. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) wird ein erhöhter Satz von 288,00 € fällig.

Wo finde ich das Formular zur Hundeanmeldung in Kirchtimke?

Das Formular zur Hundeanmeldung finden Sie in der Regel auf der offiziellen Website der Stadtverwaltung Kirchtimke oder direkt im zuständigen Bürgerbüro / Steueramt.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Hund in Kirchtimke anzumelden?

Zur Anmeldung in Kirchtimke benötigen Sie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und oft die Bestätigung der Mikrochip-Nummer. Da in Niedersachsen die Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht ist, wird zusätzlich der Versicherungsnachweis verlangt.

Gibt es in Niedersachsen eine Hundehaftpflicht-Pflicht?

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Unabhängig von der Pflicht haften Sie als Halter nach § 833 BGB unbegrenzt für Schäden Ihres Hundes, weshalb eine Absicherung (ab ca. 4 € / Monat) stark empfohlen wird.

Wann muss die Hundesteuer bezahlt werden und geht das per SEPA in Kirchtimke?

Die Hundesteuer ist meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Kirchtimke bietet in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat an, mit dem die Steuerbeträge automatisch abgebucht werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Wann bin ich von der Hundesteuer in Kirchtimke befreit?

Befreiungen von der Hundesteuer gibt es in Kirchtimke oft für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Hunde, die frisch aus einem Tierheim aufgenommen wurden (oft für 1 Jahr steuerfrei). Genaueres regelt die lokale Hundesteuersatzung.

Wie melde ich meinen Hund bei Umzug oder Tod in Kirchtimke ab?

Die Abmeldung muss schriftlich und mit Rückgabe der alten Steuermarke beim zuständigen Amt in Kirchtimke erfolgen. Bei Tod des Hundes benötigen Sie oft eine tierärztliche Bescheinigung, bei einem Umzug die neue Meldeadresse.

Welche Fristen gelten für die Hundeanmeldung in Kirchtimke?

Die Anmeldefrist legt die Hundesteuersatzung von Kirchtimke fest — üblich sind je nach Gemeinde zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes. Die Hundesteuer wird meist vierteljährlich oder jährlich fällig. Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

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