Hundesteuer Suthfeldanmelden, abmelden & Steuersätze 2026

🏷️ Steuermarke 2026: Klassisch
Ersthund53.00pro Jahr
Zweithund95.00pro Jahr
Listenhund318.00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-19.00Differenz

Kontakt — Stadtverwaltung Suthfeld

BehördeStadtverwaltung SuthfeldSteueramt / Gemeindekasse
AdresseAuf d. Riehe 25, 31555 Suthfeld
Telefon05723 8423

Zuständiges Amt — Standort Suthfeld

Öffnungszeiten — Steueramt Suthfeld

ℹ️ Öffnungszeiten: Bitte informieren Sie sich auf der offiziellen Webseite von Suthfeld über die aktuellen Öffnungszeiten des Steueramts.

Hundesteuersätze Suthfeld — Übersicht 2026

KategorieSuthfeldØ NiedersachsenDifferenz
Ersthund53.0072.00 €-19.00
Zweithund95.00144.00 €-49.00
Listenhund / gefährl. Hund318.00

Quelle: Kommunale Hundesteuersatzung Suthfeld, Statistisches Landesamt Niedersachsen. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. März 2026

Hundesteuer Suthfeld 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Suthfeld beträgt 53€ pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 95€ pro Jahr.
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 318€ pro Jahr.
  • Suthfeld liegt damit 19€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72€).
  • Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Suthfeld in Niedersachsen.

Die Hundeanmeldung in Suthfeld ist Pflicht – und zwar unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Tieres. Das Steueramt von Suthfeld erhebt eine jährliche Hundesteuer, deren Höhe sich nach der Anzahl der gehaltenen Hunde richtet.

Bei einer Bevölkerung von 1.476 Einwohnern ist Suthfeld eine von vielen Gemeinden in Niedersachsen, die diese Einnahmen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur nutzen.

Wie viel Hundesteuer muss ich in Suthfeld zahlen?

In Suthfeld kostet der erste angemeldete Hund 53.00 Euro im Jahr. Wenn Sie einen zweiten Hund aufnehmen, steigt die Abgabe auf 95.00 Euro für das zweite Tier. Für sogenannte gefährliche Hunde (Listenhunde) greift ein massiv erhöhter Satz von 318 Euro jährlich.

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💡 Tipp: Hundesteuer ist fix – bei der Versicherung können Sie 80% sparen!

Die Kosten von 53€ für Ihren Ersthund können Sie in Suthfeld nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Suthfeld

Auch wenn die Steuer in Suthfeld bei 53.00 Euro pro Jahr liegt, gibt es legale Wege zur Befreiung. Das Steueramt gewährt Rabatte insbesondere für:

  • Rettungshunde & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall komplett von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz stammt.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter pauschale Ermäßigungen von bis zu 50% für Bürgergeld- oder Aufstockungsempfänger.

Tipp: Den exakten Nachweis (z.B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Suthfeld zwingend bei der Anmeldung vorlegen. Details zu den Regeln finden Sie im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde")

Für Rassen, die in Niedersachsen als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde), gilt in Suthfeld ein massiv erhöhter Steuersatz. Aktuell belaufen sich die Kosten auf 318.00 Euro pro Jahr. Bitte beachten Sie neben der Steuerpflicht auch die verschärften Haltungsbedingungen (Leinenzwang, Wesenstest). Mehr zu den Kosten und Rasselisten für Kampfhunde finden Sie hier.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Suthfeld

Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Suthfeld beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Dies gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch für einen Umzug nach Suthfeld.

  • Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
  • Zahlung: Meist vierteljährlich (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November)
  • Abmeldung: Unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Lesen Sie mehr dazu im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Suthfeld: So funktioniert es

Für die Hundeanmeldung in Suthfeld sollten Sie diese Unterlagen griffbereit haben:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung (Chipnummer im EU-Heimtierausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis – in Niedersachsen häufig gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Suthfeld gut sichtbar am Halsband tragen.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Hundehalter haften mit ihrem gesamten Privatvermögen für Schäden, die ihr Hund verursacht. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher nicht nur essenziell, sondern in vielen Bundesländern (und oft auch für Listenhunde in Suthfeld speziell) gesetzliche Pflicht.

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Hundemarke verloren in Suthfeld – Was tun?

Ist die Hundemarke verschwunden? In Suthfeld sind Sie verpflichtet, den Verlust umgehend dem Steueramt zu melden. Ohne gültige Marke drohen bei Kontrollen Bußgelder. So erhalten Sie Ersatz:

  • Melden Sie den Verlust umgehend schriftlich (oft auch formlos per E-Mail) beim zuständigen Steueramt der Stadt Suthfeld.
  • Geben Sie immer Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes mit an.
  • Das Amt stellt Ihnen gegen eine kleine Verwaltungsgebühr (meist zwischen 5 und 15 Euro) eine Ersatzmarke aus.

Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit

Sie betreuen vorübergehend einen Hund in Suthfeld? Dann greift in den meisten Fällen die sogenannte Probezeit-Regelung. In Niedersachsen sind kurzfristige Pflegeverhältnisse (in der Regel bis 8 Wochen) von der Steuer befreit. Eine Anmeldung ist erst danach erforderlich.

Ist die Hundesteuer in Suthfeld steuerlich absetzbar?

Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Die Antwort lautet leider: Nein – zumindest für Privatpersonen. Die Hundesteuer in Suthfeld über 53.00 Euro ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z.B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände, Therapiehund in einer Praxis oder als Zuchthund), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Lesen Sie mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.

Hundesteuer-Vergleich: Wie steht Suthfeld da?

Mit einem Steuersatz von 53€ pro Jahr für den Ersthund liegt Suthfeld 19€ unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Der Steuersatz in Suthfeld bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden dieser Größe in Niedersachsen.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Suthfeld einen Aufschlag von 79% gegenüber dem Ersthund (95€ statt 53€).

Bei 1.476 Einwohnern und einer Fläche von 98 km² ist Suthfeld als Landgemeinde einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Suthfeld

Viele Verwaltungen, so oft auch Suthfeld, bieten das Formular zur Hundeanmeldung mittlerweile online an. Nutzen Sie am besten das SEPA-Lastschriftmandat. So wird die Steuer bequem abgebucht und Sie verpassen keine Zahlungsfrist (oft vierteljährlich fällig).

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Suthfeld wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Vergessen Sie nicht, bei der Abmeldung auch die Steuermarke postalisch oder persönlich an die Stadtverwaltung von Suthfeld zurückzugeben, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

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