Hundesteuer Verden (Aller)anmelden, abmelden & Steuersätze 2026

Steuermarke 2026: Hybrid
Ersthund48,00pro Jahr
Zweithund144,00pro Jahr
Listenhund600,00pro Jahr
vs. Ø Niedersachsen-24,00Differenz

Ersthund-Satz für Verden (Aller) amtlich verifiziert (Quelle: kommunale Hundesteuersatzung). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte.

Kontakt — Stadtverwaltung Verden (Aller)

BehördeStadtverwaltung Verden (Aller)Steueramt / Gemeindekasse
AdresseGroße Str. 40, 27283 Verden (Aller)
Telefon04231 120

Zuständiges Amt — Standort Verden (Aller)

Öffnungszeiten — Steueramt Verden (Aller)

TagÖffnungszeiten
Montag08:00–16:00 Uhr
Dienstag08:00–16:00 Uhr
Mittwoch08:00–16:00 Uhr
Donnerstag08:00–18:00 Uhr
Freitag08:00–12:30 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Verden (Aller).

Hundesteuersätze Verden (Aller) — Übersicht 2026

KategorieVerden (Aller)Ø NiedersachsenDifferenz
Ersthund48,0072,00 €-24,00
Zweithund144,00144,00 €0,00
Listenhund / gefährl. Hund600,00

Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Verden (Aller)). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Hundesteuer-Rechner 2026

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Jonathan - Redakteur
Fachlich geprüft

Jonathan Berrar

Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.

Zuletzt aktualisiert

01. September 2026

Hundesteuer Verden (Aller) 2026 — Zusammenfassung:

  • Die Hundesteuer in Verden (Aller) beträgt 48 € pro Jahr für den ersten Hund.
  • Ein zweiter Hund kostet 144 € pro Jahr (200 % Aufschlag).
  • Listenhunde (Kampfhunde) kosten 600 € pro Jahr.
  • Verden (Aller) liegt damit 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
  • Im Landkreis Verden ist Verden (Aller) die 4.-teuerste von 11 Gemeinden.
  • Unter den 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Verden (Aller) den 434.-höchsten Satz (Landes-Median: 48 €).
  • Die Anmeldefrist beträgt je nach Satzung meist zwei Wochen bis einen Monat nach Aufnahme des Hundes.
  • Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Verden (Aller) in Niedersachsen.

Wer in Verden (Aller) (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Verden (Aller) derzeit 48,00 pro Jahr fällig — 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen.

Mit 28.453 Einwohnern auf 106 km² zählt Verden (Aller) zu den Mittelstadtn in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Verden (Aller).

Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Verden (Aller)?

Die Hundesteuer in Verden (Aller) ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:

  • Erster Hund: 48,00 € pro Jahr
  • Zweiter Hund: 144,00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 200 % gegenüber dem Ersthund
  • Listenhund: 600,00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen

Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Verden (Aller) auf rund 624. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.

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Die Kosten von 48€ für Ihren Ersthund können Sie in Verden (Aller) nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.

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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Verden (Aller)

Nicht jeder Hundehalter in Verden (Aller) muss den vollen Steuersatz von 48 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:

  • Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
  • Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
  • Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.

Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Verden (Aller) bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.

Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Verden (Aller)

Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.

In Verden (Aller) gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 600,00 € pro Jahr — das ist das 12.5-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.

Fristen & Termine für die Hundesteuer in Verden (Aller)

Die Anmeldefrist legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest — üblich sind zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Verden (Aller). Welche Frist genau gilt, steht in der Hundesteuersatzung — alle Details im Ratgeber: Hund anmelden.

  • Anmeldung: meist zwei Wochen bis ein Monat nach Aufnahme des Hundes (maßgeblich ist die Satzung von Verden (Aller))
  • Zahlung: meist vierteljährlich oder jährlich — die verbindlichen Termine nennt Ihr Steuerbescheid
  • Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes

Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit — die Bußgeldhöhe regelt jede Kommune selbst. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.

Hund anmelden in Verden (Aller): So funktioniert es

Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Verden (Aller) sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
  • Nachweis der Hundehaftpflichtversicherungin Niedersachsen für alle Hunde gesetzlich vorgeschrieben
  • Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Verden (Aller) gut sichtbar am Halsband tragen.

Mit einem Waldanteil von 32 % bietet Verden (Aller) gute Auslaufmöglichkeiten für Ihren Vierbeiner. Beachten Sie die Leinenpflicht in Naturschutzgebieten und die Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli), in der in Niedersachsen verschärfte Leinenpflicht gelten kann.

Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.

Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen

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Vertiefende Ratgeber zu Spezialfragen

Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Verden (Aller)?

Mit einem Steuersatz von 48 € pro Jahr für den Ersthund liegt Verden (Aller) 24 € unter dem Durchschnitt von Niedersachsen. Das macht Verden (Aller) zu einer der günstigeren Adressen für Hundehalter in Niedersachsen.

Im Landkreis Verden ist Verden (Aller) damit die 4.-teuerste von 11 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 47 €). Am günstigsten ist Oyten mit 40, am teuersten Achim mit 60.

Landesweit betrachtet: Unter allen 901 amtlich verifizierten Gemeinden in Niedersachsen hat Verden (Aller) den 434.-höchsten Ersthund-Satz und ist damit teurer als 52 % dieser Gemeinden. Der Landes-Median liegt bei 48Verden (Aller) liegt exakt auf dem Median.

Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Verden (Aller) einen Aufschlag von 200 % gegenüber dem Ersthund (144 € statt 48 €).

Bei 28.453 Einwohnern und einer Fläche von 106 km² ist Verden (Aller) als Mittelstadt einzustufen.

Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Verden (Aller)

Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Verden (Aller) in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.

Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?

Wenn Sie aus Verden (Aller) wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Verden (Aller) zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.

Hundesteuer in der Nähe von Verden (Aller)

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