Hundesteuer Dettumanmelden, abmelden & Steuersätze 2026
Ersthund-Satz für Dettum verifiziert. Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte — verbindlich ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Kontakt — Stadtverwaltung Dettum
Zuständiges Amt — Standort Dettum
Öffnungszeiten — Steueramt Dettum
| Tag | Öffnungszeiten | |
|---|---|---|
| Montag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Dienstag | 08:30–12:00 Uhr, 15:00–18:00 Uhr | |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Freitag | 08:30–12:00 Uhr | |
| Samstag | geschlossen | |
| Sonntag | geschlossen | |
⚠️ Hinweis: Die Öffnungszeiten können abweichen. Bitte prüfen Sie diese vorab auf der offiziellen Webseite der Stadt Dettum.
Hundesteuersätze Dettum — Übersicht 2026
| Kategorie | Dettum | Ø Niedersachsen | Differenz |
|---|---|---|---|
| Ersthund | 72.00 € | 72.00 € | 0.00 € |
| Zweithund | 144.00 € | 144.00 € | 0.00 € |
| Listenhund / gefährl. Hund | 564.00 € | — | — |
Ersthund-Satz verifiziert (kommunale Hundesteuersatzung Dettum). Zweit- und Listenhundsteuer sind Richtwerte. Stand: 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Jonathan
Redakteur für Verwaltungsrecht & Hundehaftpflichtwesen beim Hundesteuer-Datenbank Deutschland.
Zuletzt aktualisiert
01. Juni 2026
Hundesteuer Dettum 2026 — Zusammenfassung:
- Die Hundesteuer in Dettum beträgt 72 € pro Jahr für den ersten Hund.
- Ein zweiter Hund kostet 144 € pro Jahr (100 % Aufschlag).
- Listenhunde (Kampfhunde) kosten 564 € pro Jahr.
- Dettum liegt damit genau im Durchschnitt von Niedersachsen (72 €).
- Im Landkreis Wolfenbüttel ist Dettum die 8.-teuerste von 30 Gemeinden.
- Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes erfolgen.
- Zuständig ist das Steueramt der Gemeinde Dettum in Niedersachsen.
Wer in Dettum (Niedersachsen) einen Hund hält, ist nach der kommunalen Hundesteuersatzung verpflichtet, das Tier beim Steueramt anzumelden und eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Für den ersten Hund werden in Dettumderzeit 72.00 € pro Jahr fällig — genau im Durchschnitt von Niedersachsen.
Mit 1.187 Einwohnern auf 114 km² zählt Dettum zu den Landgemeinden in Niedersachsen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer fließen direkt in den kommunalen Haushalt von Dettum.
Wie viel Hundesteuer kostet ein Hund in Dettum?
Die Hundesteuer in Dettum ist nach der Anzahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Erster Hund: 72.00 € pro Jahr
- Zweiter Hund: 144.00 € pro Jahr — ein Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund
- Listenhund: 564.00 € pro Jahr — der erhöhte Satz für als gefährlich eingestufte Rassen
Über ein durchschnittliches Hundeleben von 13 Jahren summiert sich die Hundesteuer für einen Ersthund in Dettum auf rund 936 €. Die Steuer wird in der Regel vierteljährlich oder jährlich per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erhoben.
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Die Kosten von 72€ für Ihren Ersthund können Sie in Dettum nicht umgehen. Aber bei der medizinischen Absicherung Ihres Tieres gibt es riesige Preisunterschiede. Eine gute Hundekrankenversicherung schützt vor vierstelligen OP-Kosten und ist ab 9,90€/Monat verfügbar.
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Befreiung & Ermäßigung der Hundesteuer in Dettum
Nicht jeder Hundehalter in Dettum muss den vollen Steuersatz von 72 € zahlen. Die Hundesteuersatzung sieht — wie in den meisten deutschen Kommunen — mehrere Ausnahmen vor. Auf Antrag prüft das Steueramt folgende Fälle:
- Rettungs- & Blindenführhunde: Diese sind im Regelfall vollständig von der Steuer befreit.
- Tierheimhunde: Viele Gemeinden erlassen die Hundesteuer im ersten Jahr, wenn das Tier aus dem Tierschutz übernommen wurde.
- Empfänger von Sozialleistungen: Häufig gewähren Steuerämter Ermäßigungen von bis zu 50 % für Bürgergeld-Empfänger.
Tipp: Den Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Leistungsbescheid) müssen Sie dem Steueramt Dettum bei der Anmeldung vorlegen. Details im Ratgeber für Steuerbefreiungen.
Sonderfall: Listenhunde ("Kampfhunde") in Dettum
Niedersachsen führt keine pauschale Rasseliste. Die Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt im Einzelfall nach gezeigtem Verhalten.
In Dettum gilt für gelistete Rassen ein erhöhter Steuersatz von 564.00 € pro Jahr — das ist das 7.8-Fache des normalen Ersthundsatzes. Neben der Steuer sind die verschärften Haltungsbedingungen zu beachten. Mehr dazu im Ratgeber zu Listenhund-Steuersätzen.
Fristen & Termine für die Hundesteuer in Dettum
Die Anmeldefrist für Ihren Hund in Dettum beträgt in der Regel 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt. Das gilt sowohl für einen Neuzugang (Welpe, Tierheimhund) als auch nach einem Umzug nach Dettum.
- Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes
- Zahlung: meist vierteljährlich (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November)
- Abmeldung: unverzüglich nach Abgabe, Umzug oder Tod des Hundes
Achtung: Wer die Anmeldefrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Mehr im Ratgeber zu Strafen bei Nichtanmeldung.
Hund anmelden in Dettum: So funktioniert es
Für die Anmeldung Ihres Hundes beim Steueramt Dettum sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
- EU-Heimtierausweis / Impfpass mit der 15-stelligen Mikrochip-Nummer
- Nachweis der Hundehaftpflichtversicherung — in Niedersachsen kann dieser zwingend verlangt werden
- Bei Tierheimtieren: Adoptionsurkunde für eine mögliche Steuerbefreiung im ersten Jahr
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die offizielle Hundesteuermarke. Diese Plakette muss der Hund außerhalb der eigenen Wohnung in Dettum gut sichtbar am Halsband tragen.
Achtung: Hundehaftpflicht in Niedersachsen
Ja — in Niedersachsen ist die Hundehaftpflicht Pflicht für alle Hunde. Im Schadensfall haftet der Halter nach § 833 BGB persönlich — eine Police kostet aber nur wenige Euro pro Monat.
Komplette Übersicht zur Hundehaftpflicht-Pflicht in Niedersachsen →
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Hundemarke verloren in Dettum – Was tun?
Die Hundesteuermarke gilt in Dettum als amtlicher Beleg dafür, dass Ihr Hund korrekt angemeldet ist. Geht sie verloren, sollten Sie wie folgt vorgehen:
- Melden Sie den Verlust umgehend — oft formlos per E-Mail — beim Steueramt der Gemeinde Dettum.
- Geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen bzw. die Steuernummer Ihres Hundes an.
- Das Amt stellt gegen eine geringe Verwaltungsgebühr (meist 5–15 €) eine Ersatzmarke aus.
Sonderregelung: Pflegehunde & Probezeit
Nehmen Sie einen Hund nur vorübergehend in Pflege — etwa aus dem Tierschutz —, gilt in Niedersachsen meist eine steuerfreie Übergangszeit von bis zu zwei Monaten. Bleibt der Hund länger als diesen Zeitraum in Ihrem Haushalt in Dettum, müssen Sie ihn in der Regel offiziell zur Hundesteuer anmelden — auch wenn er noch auf eine endgültige Vermittlung wartet.
Ist die Hundesteuer in Dettum steuerlich absetzbar?
Eine häufige Frage: Kann man die Hundesteuer von der Steuer absetzen? Für Privatpersonen lautet die Antwort: Nein. Die Hundesteuer in Dettum über 72.00 € ist eine kommunale Aufwandsteuer und lässt sich nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Ausnahme für Gewerbetreibende: Werden Hunde nachweislich gewerblich eingesetzt (z. B. als Wachhund auf dem Betriebsgelände oder als Therapiehund in einer Praxis), kann die Hundesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Mehr im Ratgeber: Hundesteuer absetzen.
Hundesteuer-Vergleich: Wie teuer ist Dettum?
Mit einem Steuersatz von 72 € pro Jahr für den Ersthund liegt Dettum genau im Durchschnitt von Niedersachsen. Der Satz bewegt sich im typischen Bereich für Gemeinden in Niedersachsen.
Im Landkreis Wolfenbüttel ist Dettum damit die 8.-teuerste von 30 Gemeinden (Durchschnitt im Kreis: 62 €). Am günstigsten ist Dahlum mit 25 €, am teuersten Dorstadt mit 100 €.
Wer einen zweiten Hund hält, zahlt in Dettum einen Aufschlag von 100 % gegenüber dem Ersthund (144 € statt 72 €).
Bei 1.187 Einwohnern und einer Fläche von 114 km² ist Dettum als Landgemeinde einzustufen.
Formulare, Abmeldung & SEPA-Mandat in Dettum
Das Anmeldeformular zur Hundesteuer stellt Dettum in der Regel digital auf der Website der Stadtverwaltung sowie in Papierform im Bürgerbüro bereit. Tipp: Richten Sie bei der Anmeldung gleich ein SEPA-Lastschriftmandat ein — so wird die Steuer automatisch abgebucht und Sie vermeiden Säumniszuschläge.
Was tun bei Umzug oder Tod des Hundes?
Wenn Sie aus Dettum wegziehen oder Ihr Hund verstirbt, müssen Sie das Tier zeitnah abmelden. Geben Sie bei der Abmeldung auch die Steuermarke an die Stadtverwaltung von Dettum zurück, da sonst weiterhin Steuerpflicht besteht.
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